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(welches auf dem Kernen HirschgraLen F 77 Dirnts und Freyta-k ^ ausgegebm wird.)

R». 64. DitMeg, den 4, August 181& HL

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Bekanntmachung.

Die unterm täten September vorigen JahreS publ-cirte Landwe^rordnung ist nun in so weit zur Ausführung gesonnen , daß in der Sermalizen günstigen Jah­reszeit die nöthigen Wastennoungen angeordnet werden können.

' Schon in der Landwebrordnung Hasen alle Verhältnisse des bürgèl Heben ??bsnS ihre so vollständige Berücksichtigung gefunden, daß auch jeder bürgerliche Beruf der kandwehrpflichtigen mrt den Obiiegeirheiten, welche dieses Gesetz auferlegt, leichtlich verernbaret werden kann.

- Hochlödliches Kriegs Zeug Amt der Landwehr Seetion wird auch Sey Anordnung dieser Waffenübungen in Lnsehung der Zeit und Dauer derselben, diejenlge Rück­sichten nis>r unbeachtet lassen, welche dabey von jedem Stand-und Alter mit L-llig- krjk in Anspruch genommen werden können.

Indem Tin hoher Senat sämmtliche Ländwehrpstichtige hiervon benachrichtigen "ßt, versieht er sich zu der Theilnahme, welcher sich diese vaterländische Anstalt Hey der hiesiger, Löblichen Bürgerschaft und allen Staatsangehörigen seit ihrer Entstehung iu erfreuen hatte: es werde um den Verrügungen, weiche Hochlöblrches Kriegs- Zeug Amr der Landwehcsection desfalls erlassen w?rd die gebührende Achtung und Folgsamkeit zu erhalten der Anwendung von Strafen und Zwastgsmttteln nicht bedürfen, welche nothwendige Folge jeder Nachläßrakrit und Unfolgsamkeit seyn müß- Frankfurt den sb. July 1S18.

In Auftrag hohen Senats

Stadt -Canzley.

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E d i e t a l - L a d u n g.

werden hiermit alle diejenigen, welche auf die seit mehreren Jahren in Riefle gèr Sradtwaage Gegenden 12 Sacke Hopfen und r Häute Sohlleder, Eigeurhums- oder svnmge Ansprüche zu haben vermrynen, aufgefordert, solche binnen einer Zrist von vechs Wochen, bey hiesigem Stadt Gerichte so gewiß geltend zu machen, als nach Miüuf dicsrr Frist, jene Effecten öffentlich versteigert, auZ dem Erlöse die Zinsen für &ie übrige Aufbewahrung berichtigt und der aörnfaüsige Mehrerlös ad Depositum gensm- übrigens aber keine weitere Ladung als an hiesiger Genchrsthüre, und zwar nur s,,*liyKcung dts repraducta hac ciiatione erfolgenden Lrkenntnissrs erlassen werden M. Lraiikfurt am Main, den 13. July ißtß.

Stadt r Gericht.

' I. J. ScherhiuS, Scköff und Director.

Hartmann, Serr.