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(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und FreytagS .- ausgegebon wird.)

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Ro. 52. Ditlistaa, den 23. I»nv 1818. 'K

Bekanntmachung.

Diejenige resp. Abonnenten auf diese Blätter, welche allenfalls nicht gesonnen seyn sollten, solche fortzuhaltsn, werden ersucht, solches vor Ende dieses MonatS in dem Exprörtions-Comtoir derselben anzeigen zu lassen, widrigenfalls, und wenn sie sich diese Blätter stillschweigend fortbringen lassen, keine Abbestel­lungen fürs künftige halbe Jahr mehr angenommen werden.

Edietal-Ladung.

Da Heinrich Gottfried StecKing von Nürnberg in letzter Ostermesse viele Schulden dahier contrahirt, und sich ohne Zahlung zu leisten mit Zurücklassung unzulänglicher Effecten und Ausständen von hier heimlich entfernt hat, auch eurgezogener Erkundigung zufolge 'nach seinem Wohnort noch nicht zurückgekehrt, und dessen jetziger Aufenthalt unbekannt ist; so wird derselbe edictaliter hiermit vorgeladen , um binnen einer Frist von Sechs Wochen sich fogewiß dahierzusistiren,tt.jeneMeßschulden zu bezahlen, alt sonsten der Conkurs erkannt, dessen hinterlassene Effecten öffentlich versteigert, die we­nige Meßausständen eingetrieben und ans dem Erlöse die Gläubiger pro rau ihrer For­derungen und ihres habenden Vorzugsrechts befriedigt, auch keine weitere Ladung an ihn, als an hiesiger Gerichtsthüre zu Anhörung des erfolgenden UrtelS erlassen werden soll. Frankfurt den 25. Map 1818.

Stadt - Gericht.

J. J. Scherbius, Schöff und Director. Hartmann, Secr.

19 über 1 Jahr alt, ist wohlgenährt, hat blaue Augen , röth- öne Gesichtsbildung. Seme Bekleidung war ein Jäckchen von

Gestern Abend wurde dahier ein wahrscheinliches ausgesetztes Kind, weiblichen Geschlechts, gefunden, - Dasselbe scheint etwas. über liche Haare, und eine schöne Gesichtsbildung. Seme Bekleidung war ein Jäckchen von gewürfeltem Cattun m verschiedenen Farben, unter demselben ein braun cattuneneL Klrid, Sann ein Halstuch von Gaze mit Dupfen, ein Paar weiße baumwollene Strüm­pfe, ein Hemd ohne Zeichen und weiß barchente Handschuh.

Derjenige, welcher über diese That, oder die Eltern deS KindeS einigt Auskunft zu geben im Stande ist, wird aufgefordert, solche dem unterschriebenen Gericht schleu­nig mètzutheilen, welches dem Entdecker zugleich eine Belohnung von Rthlr. 20 ja* Wit Frankfurt den 13. Iuny i8i8, ,,

Polizey r Verrcht-