Frankfurter
Anteilig e n z -Bla t t;
(welches auf dem kleinen Hirschgrab-m F 77 Dienstags und Freytsg» aus-egebrc wird.)
Ro. 51. Freytag, den 19. Juny 1818.
Bekanntmachung.
Gestern Abend wurde dahier ein wahrscheinliches ausgesetztes Kind, weibliche» Geschlechts, gefunden.
Dasselbe scheint etwas über 4 Jahr alt, ist wohlgenährt, hat blaue Augen, rötb- liche Haare, «nd eine schöne Gesichtsbildung. Seine Bekleidung war ein Jäckchen vön- gewürfeltem Cattun in verschiedenen Farben, unter demselben ein braun cattuneneS Kleid, dann ein Halstuch von Gaze mit Dupftn, ein Paar weiße baumwollene Strümpfe, ein Hemd ohne Zeichen und weiß barchente Handschuh.
Derjenige, welcher über dies« That, oder die Eltern deS Kindes einige Auskunft zu geben im Stande ist, wird aufgefordert, solche dem unterschriebenen Gericht schleunig mitzutheilen, welches dem Entdecker zugleich eine Belohnung von Athlr. 20 ju* sichert. Frankfurt den 13. Juny 1818. _
Polizey, Gericht.
Alle diejenigen, welche an den Nachlaß des dahier verstorbenen SchneidergeseL, len Carl Veit von Niederstein bey Glatz Forderungen zu haben vermeynen, wer^ den andurch aufgefordert, solche binnen drey Wecken bey unterzeichneter Behörde so gewiß anzubringen , als nach deren Ablauf die Masse an die sich gemeldet habende Prätendenten verabfolgt werden wird. Frankfurt den L. Juny 1818.
Stadt - Amt.
Alle diejenigen, welche an die Verlassenschaft des verstorbenen hiesigen Bürger- und Zeugschmidtv Gottfried Jacob Heincke etwaige Ansprüche und Forderung zu machen haben, werden hierdurch aufgefordert, solche binnen drey Wochen bey unterzeichnetem Gericht an- und auszuführen, oder zu gewärtigen, daß nach Ablauf dieses TermmS die eingesetzte Testamentserbin in gedachte Erbschaft eingewiesen und ihr solche verabfolgt werden soll. Frankfurt den s. Juny 1818*
Stadt - Gericht.
Hartmann, Seer.
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ES werden hiermit alle diejenigen, welche an die Verlaffenschaft der dahier ven- storbenen Anna Elisabetha Wichmann, geb. Schnorr, aus Kiel, Ansprüche machen, aufgefordert, solche binnen drey Wochen bey unterzeichneter Behörde so gewjß anzu- betngen, als nach deren Ablauf dieser Nachlaß an die auswärtigen Prätendenten verabfolgt werden wird. Frankfurt den 8, Juny 1816.
Stadt, Amt.