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Frankfurt«»!

Intelligenz -Bla t t,

(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags

ausgegebe-n wird.) ä ^A

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No. 50. Dienstag, den 16. Juny 1818.

Bekanntmachung.

Diejenige resp. Abonnenten auf diese Blätter, welche allenfalls nicht gesonnen seyn sollten/^solche fortzuhalten, werden ersucht, solches vor Ende dieses MonatS in dem Cxp ed r ri0n5- C0mt0ir derselben anzyK« zu lassen, widrigenfalls, und wenn sie sich diese Blätter stillschweigend fortbringen lassen, keine Abbestei, lungen fürs künftige halbe Jahr wehr angenommen werden.

Da in Gefolge der unterm 9. May l. J. von Selten des wohlregrerenden ältere« Herrn Bürgermeisters erlassenen Verfügung, die Revision der ju Anfang vorigen Fabres vsraenommenen Aufnahme oSer Hausbewohner. nun heb begonnen hat, so werden, damit dergleichen beschwerliche Arbeiten kunsugym nicht mehr nöthig sind; in Bezug auf die Verordnung vom is. October 1817 alle Burger,^ Beysassen u. Per- missionisten wiederholt erinnert, ihre vorhabrnde WobnungSveränderungen sowohl bey dem Quartier-Vorstand, aus dessen Quartrer ue an^ziehen, als auch bey demje­nigen in dessen Quartie»' sie einzrehen, jedesmal genau anzuzergen, widrigenfalls ge­gen die Zuwiderhandelnde die in gedachter Verordnung «usgesykochene Strafe un* -'.achsichtlich vollzogen und insonderheit gegen die Hausrigenthumer in Anwendung -kommen wird. Frankfurt a. Mi, den 6. Funy 1818.

Stadt?CanzKy.

Der- Can sich -Rath vr. Miltenberg.

ZufslgeH^ wegen Entrichtung der Einkommensteuer ergangenen Hochverehrl. Edicts vom 15. July 1817 §. 6. b sind alle dahier aufPermssfion befindliche Per­sonen, soferne solche einen Erwerb haben, worunter namentlich auch sämtliche Lehrer, deSgleicherr die HanLlungs Commis begriffen sind, zur Bezahlung der Einkommen­steuer verbunden Da man indessen bey Durchsicht der Bucher bemerkt hat, daß an» noch viele derselben ihrer Schuldigkeit für daS vergangene Fahr 1617 M jetzt nicht Genüge geleistet haben, so findrt sich unterzeichntke Commission veranlaßt, selbrge an« durch nachdrücklichst zu erinnern, ihre Einkommensteuer bis längstens Ende dieses Moua'ö abMführen, indem nach dessen Verlauf gegen die verbliebenen Restanten mit anderweiren zweckdienlichen Massregeln vorZsschrittcn werden wird.

Frankfurt den 8. Juny 1818.

Einkommensteuer - Kommission.

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Da nächster T^gr die Erhebung der halbjährigen Tuchschäu-Gebühr vorgenom- mrn werden soll - und man bey DuMehung der Register gefunden, daß mehrer«