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(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und FreptagS ,,- auSgegeben wird.) /^

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No. 49. Freytag, den 12. Juny 1818. H

Bekanntmach n n g.

Da die durch den Herrn AckergertchtSschreiher dem tintmdd)wttn Hypotheken, buchführer unter den Buchstaben ABC und D der Schuldner übergebene Jnsatz- und Restkaufschillingsverschrcibungen über in der Sachsen häu ser Gam arku ng lie­gende Gärten, Wiesen und sonstige Feldgüter nun in das dießfaüsige Gewann- und Nummer-Register eingetragen worden find, so wird nicht nur benjenigen , welch» solche überreicht haben, hierdurch zu wissen gethan, diese, gegen Rückgabe ihrer hieve über erhaltenen Ueberliefecungsbescheinigungen, und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag Vormittags von 8 drs 12 Uhr, bey der Hypothekenbuchführung wiederum baldigst abzuholen, sondern auch jene Gläubiger, welche dergleichen Ver­schreibungen unter den folgende n Buchstaben 5 F und G besitzen, hier­durch aufgefordert, solche, von bem unten gefegten Datum aw, längstens binnen 14 Tagen Vormittags von 9 bis 12 Uhr, auf die bereits bekannte übliche Art und Weise, dem Löblichen Ackergericht zu übergeben. ,,

Uebrigens werden noch diejenige Personen, welche ihre überreizte Derschreibun- gen über Feldgüter in der Frankfrter Gemarkung bis setzt noch nutzt zurück empfangen haben, hiermit ersucht, selche doch baldigst an den oben angegebenen Ta­gen und habe# bestimmten Stunden abzuholen. Frankfurt den 5. Juny 1818.

Bon Hypothekenbuchführungswegen.

Fran et

SamstagS den 13. Juny b. I Vormittags 10 Uhr soll in dem Amtszimmer der unterzeichneten Verwaltungs. Commission die diessahnge Heu- und Grummet-Erndte von denen dem Almosen-Kasten eigenthümlich zugehörigen, in der Sschersbeimer Gemarkung liegenden 31 t/r Morgen Wiesen (worunter 13 Morgen eiufchürig sind), sodann von it Morgen Wiesen in der Gmnhe.mer Gemarkung (worunter 1 Wer gen einschürig ist), an den Meistbietenden verkauft werden.

Almosen; Kasten; Verwaltungs ^Commission.

Zu Folge ci nes Rcauifit! on è sch reibenS deS KroßherzogUch Hessischen Wohllöblichea Justiz und Polizey Amtes Lißherg zu Zwiefalten in der Grafschaft Nidda wird andmch iur Kennluiß des Handelnden PublikpmS gebracht, daß der Markt zu Zwiefalten, wenn Johannistag. auf Drenstag oder Mittwoch fall«, in der Woche zuvor, also auch in orrsem Jahre Dienftag den 16. unb Mittwoch ben 17. Juny, gehalten werde.

Frankfurt den 3. Juny 1818.

Polizey r Amt.