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Frankfurter

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(welches auf dem kleinen Hirfchgraben F 77 Dienstags und FreytagS ausgegedAr wird.)

No. 46. Dienstag, den 2 Juny 1818.

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B e kanntmachung.

Da nunmehr die, in der unterm 21. Nov. a. p. ergangenen Bekanntmachung wegen des Einschreibens des Gesindes, angesetzte Frist abgelaufenchst und aus den Registern ersehen wurde, daß deryungeachiet jener Vorschrift nicht allgemein Folge geleistet worden, so wird annoch ein Termin von-14 Tagen von unten gesetztem Da­tum an, hiermit festgesetzt, nach dessen Ablauf die in der Verordnung enthaltenen Nachtheile, sowohl für Dienstherrschaften, als das Gesinde, unnachsichtlich eintre- tèn werden.

Um etwaigen Mißverständnissen zuvorzukommen, wird noch bemerkt, daß auch dasjenige Gesinde, welches auf Probezeit angenommen wird, sogleich bey dem Ein- tntt und nicht zuerst nach verflossener Probezeit sich einschreiben zu lassen, gehalten ist. Frankfurt den 25, May 1818.

Polizey ; Amt.

Alle diejenige, welche aus irgend einem Rechtsgrund, Ansprüche an den Nachlaß des verstorbenen hiesigen Bürgerssohn Johann Heinrich Copey, zu haben vermeynen, werden hierdurch aufgefordert, sich so gewiß binnen Vier Wochen bey unterzeich­netem Gericht dèsfalls anzumelden, als ansonsten der fragliche Nachlaß an des De- functi zum Theil auswärtige Jutestaterben, ohne weiters verabfolgt werden soll.

Frankfurt den 15. May 1618.

Stadt; Gericht.

______ -_________ Hartmann , Secretair.

Nachdem sich der Handlungs-Commis und Permrssionist Christian Friedrich Traun nebst seiner Ehefrau mit Zurücklassung mehrerer Schulden aus hiesiger Stadt, entfernt, so wird derselbe hiermit aufgefordert, sich von heute an binnen 14 Tagen so gewiß dahier zu sistiren und mit seinen Creditoren Richtigkeit zu pflegen, als im Un- h terlassungsfalle nach Ablauf dieses Termins der Coneurs erkannt, und daS Weitere ^Htlrch verfügt werden soll. Frankfurt den 25. May 1818.

Stadt r Amt.

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j - Es wird hierdurch einem verehrlichen Publikum bekannt gemacht, daß in dem I . Kèlsttlbachrr Gemeindswald am Gundlsoch auf Donnerstag den 4. Juny, Morgens

9.Uhr, Zoi Klafter aut gesetztes Tannenscheitholz, sodann Freytag den s. ejusd. um

. die nämliche Stunde 28, oso St. tannene Wellen öffentlich an den Meistbietenden ver° werden sollen. Mörfelden den 26. May 1818^ Siebert