Bekanntmachung.
Da, ohnerachtet der unterm 27 sten April von unterzeichneter Stelle ergan- grnm Aufforderung, viele Privaten über ihr auf dem Städtischen Speicher lie.« grndes Korn noch nicht verfügt haben und dessen Räumung keinen längern Anstand erleiden kann; so sieht man sich andurch vermüßiget/ alle diejenigen/ welche noch Korn-Scheine in Händen haben, wiederholt zu ersuchen / solche noch im kaufe dieser Woche bey diesseitigem Amt vorzuzeigen und, gegen die daselbst zu echal- jmde Anweisung, ihr Korn sodann unverweilt abholen zu lassen.
Frankfurt am 18. May 1818.
Recheney - Amt.
Da die Beköstigung der Kranken in hiesigem Militär-Hospital vom 1. Juny d. 2. anderweit an einen hiesigen Speiftwirth übergeben werden soll, so werden alle Wenige, welche zu dieser Uebernehmung geneigt seyn sollten , andurch aufgefordert, NÄ bis zum 26. dieses bey unterzogenem Amt anzumelden und daselbst die näheren Bedingungen einzusehen. Frankfurt den 18. May 1818.
Kriegs-Zeug-Amt.
Alle diejenigen, welche an den Nachlast des verstorbenen Schauspielers und San- Stts üm hiesigen Nstionaltheater, Joseph Lux, aus Glatz in Schlesien gebürtig, Ansprüche machen, haben solche binnen drey Wochen bey unterzeichneter Behörde so Sewiß anzubringen, als ansonsten nach Ablauf derselben gedachter Nachlaß an die sich meldenden auswärtigen Prätendenten verabfolgt werden wird.
Frankfurt den is. May 1818. _ . ~
Stadt r Amt.
Zehenten - Versteigerung.
, Mittwoch den 3. Juny d. J. Vormittags ioUhr, soll der diesjährige FütterungS- "nd Heugras-Zehente von sämtlichen dem Frohnhofe dahier, in hiesiger Stadtgemar. ^ng zehentbaren Grundstücken, das Brachfeld mit «^geschlossen , in dem Sejsionsilm- ^r des unterzeichneten Amtes im ehemaligen Dominikanerkloster dem Meistbietenden "»erlassen werden. Frankfurt den 21. May 1818. .
Admtmstratwns - Amt-