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(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytag- ausgegebcet wird.)

B e k L » n t m a ch u n g.

Da die im Anfang des vorigen Jahres vorgenommene Aufnahme aller Haus- imohner durch die inzwischen eingetretene Vernachläßiglchg der Anzeige vorhabender und vollzogener Wohnungsveränverung kein richtiges Resultat mehr aufstellt, und dahir eine Revision unumgangirch nöthig wird, welche unverlängt von den Herren Quartiervor^ändcn, unter Beyhülfe einiger Herrn Offiziere der Landwehr in jedem Quartier, ir»ch Anintung der Landwehrerdnung , Art. 29 vorgenommen werden fcK: so »ird dieses hlermre zu Jedermanns Kenntniß gebracht, und dre bereitwillige ver- Wge Belehrung der nachfragcriden Herren Offiziere von Jedem, wir billig, gewär- iM'. Frankfurt, den 9ten May 1818.

, Der regierende ältere Bürgermeister der freyen Stadt Frankfurt. Georg eiß.

""Ä8r diejenigen, welche an dieVerlaffenschaft der dahier verstorbenen Junger Cchslastica Oehler aus Wetzlar, gewesenen Conventualin des Klosters Engelrhast, Ansprüche zu haben vermeynen , werden hiermit aufgefordert, solche binnen drey Wochen bey unterzeichnetem Amt so gewiß geltend zu machen, als ansonsten nach oerm Ablauf dieser Nachlaß an die auswärtigen Prätendenten verabfolgt werden ^"d. Frankfurt den 8. May 1818,

Stadt * Amt.

* Es werden hiermit alle diejenigen, welche an die geringe Verlaffenschaft der da» M verstorbenenPermissioniftin Johannelkta Petermatzn, geb. Morrelvon ^»mburg vor der Höhe, Ansprüche zu haben vermeynen, aufgefordert, solche binnen M Wochen bey unterzeichneter Behörde so gewiß geltend zu machen, als nach Ab- Mieses Termins erwähnte Derlaffenschaft an die sich gemeldet habende üuSwärtrgk verabfolgt werden wird, Frankfurt den 8. Map 1818.

5,'Lâchster Verfügung zu Folge sollen bis zum 1. JuM^lauf^?^'' JahrcsaSe^y» Mn renovirt und zu dem Ende an Herzogliche Land-Oderschultherser-ey dahur über» werden, welche oh-.r allen Aufschub und pünktlich, das Rechtlich nsthwendrgr , Mmen und die richtig gestellte Urkunde dem Gläubiger wieder ubermachrn «»rd. K lodere daher alle Hr-pothekenbesitzer für das hirstge Amt auf, so gew^ ^ «ufr iun.^"b ?âchzukvmmen , als sie ansonst die leicht zu ermessenden Nachtheile sich selbst 'uruschrechen haben. Höchst den 7. May iSiS.

Hrrzogk. Nastaursches Amt.

I 6 J Müller.