§ r a n kfurter
W zur anderweitigen Verfügung ist von Amtßwegen die Ta-:- der Sinzlerfuhre» Wnbnmaßen bestimmt worden, welches man zur allgemeinen Nachachtung und mit -m BiMen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringt, daß rücksichtlich der Sradt- wit Slistcngsfuhcen dre hergebrachte Ausnahme auch fernerhin statt findet.
t) Für eine Fuhr trocknen Guts von 22 bis 24 Centner, so wie für ein Gilbert Brennholz, mit Ausnahme der Fuhren aus dem Magazin und von dem Ober* mslnthvr, für welche eine besondere We bestehet, und eins Fuhr mit Früchte» ton 16 Matter Korn oder 20 Malter Hafer
a) in die Altstadt . . . . . . . . fl. - 32 kr.
b) in die Neustadt . . . . . . . . fL - 36 fr.
r) Für eine Fuhr nassen Guts, als Oel, Thran und dergl.
a) in die Altstadt...... . fi. - so fr.
b) in hie Neustadt...... . fl. - 66 kr.
3) Jur ein ganzes Stückrüß mit Wein
»>m die Altstadt........fl. 1. — kr.
in die Neustadt . . ......fl. 1. 6 fr.
,x c) nach Sachsenhausen . . . . . . fl. 1. L6 kr, v o"k eine Fuhr außerhalb der Gtadt
a) von einer Fuhr Pfähle, Heu, Grummet, Holz u. dgl., so wie für ein rtitfaß, wenn nahe bey der Stadt oder Sachsenhausen verladen wird 58 fr.
b; von einer Fuhr nach dem sogenannte» Affenftetn, Leimenrath, Lanzenstück und innerhalb der Bornheimer- und Gallenwarte, auch Röder- verg, Sachsenhäuser- und Mühlberg . - . fi. 1. 8 fr.
bey Fuhren endlich, welche über die Warte, oder über die Frankfurter und Sachsenhauser Gemarkung hin^üsgehcn- hängt die Bestimmung tofc^M N^ ^'^s°"is-n wtewse
—...... Polizey t.Amt.
sânri-k^ Mittwochs den iSten April d. I.
èâ an ? â ^E ^on 22 Schuh Lange und 2 Zoll Dicke, in kleinen Parthiee» Sen«im^»5^ Merstbretenden versteigert werden lind haben sich die Amißustigen an ^ea? Ä!an»Ä^ ^: ü $mittags um drey UhrFazuan dem Aröei ishaus auf PW,i> emzufinden. Frankfurt B. M. SM^ April -8r8.
Forst ? Ami.'