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Bekanntmachung.

W a r - n u n g.

Danach §. 6. der Wechsel-Stempel-Ordnung derjenige, welcher ein der Wechsel­stempel. Tsxe unterworfenes Effect ipdvMt, acceptirt, bezahlt oder acquitirt bevor es gestempelt ist? in eine unerläßliche Strafe vom fünf vom Hundert des ganzen Wech- seldetcags verfällt, und kerne Entschuldigung vor dieser gesetzlich ausgesprochenen S-rafe im BetretkungfaL schützen kann; so sieht man sich veranlaßt, besonders den fremden sich hier zur Messe einfinSenden lybl. Handelsstand hierauf aufmerksam zu machen und demselben die genaueste Befolgung der in der Wechsel-Stempel Ordnung enthal­tenen Vorschriften , zur Vermeidung deS aus deren Nichtbeachtung für ihn entstehen­den unausbleiblichen Nachtheil nachdrücklichst anzuempfehlen.

Frankfurt, den 1S. März Isis.

Recheney - Amt.

Alle Sorten Wachsleinwand, Wachsmouffelin in allen Breiten und Farben, wie auch Packwachstuch, eigener Fa- I drike, sind in der Schnurgaffe, der Gelnhausergassc über, zu habm.___________________________

Eadèsuiiterzetchniter wird die Ebre haben, Mittwoch den Lüsten Marz -8,8, tm «aale des rothen Hauses

.^ eine musikalische Unterhaltung

Mf dem von seinem Vater und ihm erfundenen Harmoulchord Bcl- imeon, Ehvrdanlodion und Trompeter., Automat zu geben, f Friedrich Kaufmann, Atustifer aus Dresden.

Henneberg und Gebhardt, ... Tuchfabrikanten aus Meiningen^

kMen zum erstenmal hiesige Messe mit allen Sorten einfarbigen und melirten-

Ä^ geköperten Bieder; sie haben ihren Laden in der Saalgasse den Herrn fßhh..^ un.^ können vermöge ihrer Einrichtung nicht iwr die beste Bedienung, ändern Mchzdte hisigste Preise versprechen.