(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 DKnsiagS und Freytags ausgegeden Wird.)
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Bekanntmachung.
Seit mehreren Jahren liegen zwölf Säcke Hopfen und zwey Häute Sohlleder in der Wfw «adtwaage, ebne raß man die Etgenrhümer derselben hätte ausfindig machen könne». Es werden dahLtLiejenigen, welche hierauf Anspruch machen zu können glas» oen/ andurch nochmals aufaeforderl, sich von heute an, binnen 14 Tagen, aiSEigenthümer zu legitimiren, und vordenanNte Lsaren, gegen Erwartung der Unkosten, in Empfang
zu nehmen; widrigenfalls solche den 6. und 7. April rn der Stadtwaage zur Besichtigung ausgesetzt und Tagö darauf, näml.ch am 8. April Vormittags 9 Uhr, durch de» geschwornen Ausrufer öffentlich aufgeboten werden svR Frankfurt am 16. März iöiö.
Recheney - Amt.
Es werden andi^ch die Barmer, Elberfelder, Bielefelder, Kaufbcurer und über- Mpt, ohne irgend einige Ausnahme , adè und jede Fabrikanten und Handelsleute, Arlche mit Leinwand, Zwilch, Seisengarn und sonstigen Letuenwaaren Handlung treiben, emtuect angewiesen:
^ dis längstens Samstags in der Geleitswsche, in dem hiesigen LeinwandshauS schunWnden zu lassen.
2) Den Betrag der von ihnen anhero gebracht werdenden Waaren , so wie dasjenige was sie davon verkauft sowohl, als auch was sie beym Schlup ihrer Meßgeschäste
^ ""derlegen, vor ihrer Ad; eise, mittelst AusfüSung der herkömmlichen Decla- ranonsscheine und deren Einreichung dry dem Leinwandöhausmeistrr, gewissen» ,, ^^/^ugeben und zugleich dir la^tobmäßigcn Gebühren zu bezahlen.
aus Anlaß eines sich ergebenden Straffalls, zum Uebrcsiuß bemerkt, »^i * ®attun0«n aus Flachs od«r Hanf gewobener Leinwand, und zwar so- Wmwk *èbßeich4èn als ungebleichten, von der gefärbten «M ungefärbten, so N-^» "^" mtt Streifen von Bauwose oder von Fäden anderer Stoffe verzierte«» «/.^ verordnete Angabe und Äbgabenentlichtung geschehen muß. Lü^^-^"^Evrndem Zweifel über die Richtigkeit der Angabe tritt Untersuchung der wto/^ ^"^ ^^ veroffen barende Defraudationen erfolgt unnachsichtlich die rE.F^afe von einem Gulden für reden defraudirten Kreuzer. am Main, den 13. März 1L18.
—^" —______... _________ _________ Rechney ; Amt- Mar^â^ ^H Nachlaß der auf dem Rothenhaw bey Niederrad verstorbenen Anna , ntlsin/>,„ ^^"dcr von Mombach irgend einen Anspruch hat, soll diesen auf Don» '^Ä iiÄ^ 9 Uhr bey Amt dahier, bey Strafe des Ausschlusses von ««chtaßmaffe, liquiden. Frankfurt am 11. März 1818.
Braun, randamtmann.