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(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 DKnsiagS und Freytags ausgegeden Wird.)

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Bekanntmachung.

Seit mehreren Jahren liegen zwölf Säcke Hopfen und zwey Häute Sohlleder in der Wfw «adtwaage, ebne raß man die Etgenrhümer derselben hätte ausfindig ma­chen könne». Es werden dahLtLiejenigen, welche hierauf Anspruch machen zu können glas» oen/ andurch nochmals aufaeforderl, sich von heute an, binnen 14 Tagen, aiSEigenthümer zu legitimiren, und vordenanNte Lsaren, gegen Erwartung der Unkosten, in Empfang

zu nehmen; widrigenfalls solche den 6. und 7. April rn der Stadtwaage zur Besichti­gung ausgesetzt und Tagö darauf, näml.ch am 8. April Vormittags 9 Uhr, durch de» geschwornen Ausrufer öffentlich aufgeboten werden svR Frankfurt am 16. März iöiö.

Recheney - Amt.

Es werden andi^ch die Barmer, Elberfelder, Bielefelder, Kaufbcurer und über- Mpt, ohne irgend einige Ausnahme , adè und jede Fabrikanten und Handelsleute, Arlche mit Leinwand, Zwilch, Seisengarn und sonstigen Letuenwaaren Handlung trei­ben, emtuect angewiesen:

^ dis längstens Samstags in der Geleitswsche, in dem hiesigen LeinwandshauS schunWnden zu lassen.

2) Den Betrag der von ihnen anhero gebracht werdenden Waaren , so wie dasjenige was sie davon verkauft sowohl, als auch was sie beym Schlup ihrer Meßgeschäste

^ ""derlegen, vor ihrer Ad; eise, mittelst AusfüSung der herkömmlichen Decla- ranonsscheine und deren Einreichung dry dem Leinwandöhausmeistrr, gewissen» ,, ^^/^ugeben und zugleich dir la^tobmäßigcn Gebühren zu bezahlen.

aus Anlaß eines sich ergebenden Straffalls, zum Uebrcsiuß bemerkt, »^i * ®attun0«n aus Flachs od«r Hanf gewobener Leinwand, und zwar so- Wmwk *èbßeich4èn als ungebleichten, von der gefärbten «M ungefärbten, so N-^» "^" mtt Streifen von Bauwose oder von Fäden anderer Stoffe verzierte«» «/.^ verordnete Angabe und Äbgabenentlichtung geschehen muß. ^^-^"^Evrndem Zweifel über die Richtigkeit der Angabe tritt Untersuchung der wto/^ ^"^ ^^ veroffen barende Defraudationen erfolgt unnachsichtlich die rE.F^afe von einem Gulden für reden defraudirten Kreuzer. am Main, den 13. März 1L18.

^"______... _________ _________ Rechney ; Amt- Mar^â^ ^H Nachlaß der auf dem Rothenhaw bey Niederrad verstorbenen Anna , ntlsin/>, ^^"dcr von Mombach irgend einen Anspruch hat, soll diesen auf Don» '^Ä iiÄ^ 9 Uhr bey Amt dahier, bey Strafe des Ausschlusses von ««chtaßmaffe, liquiden. Frankfurt am 11. März 1818.

Braun, randamtmann.