Einzelbild herunterladen
 

(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags > ausgegeben.tvird.)

No. 20. Dicnstoa, den 10. März 1818. M

Bekanntmach i^n 4,

die A m t s t a g e des Fo r st - A m t 6 betreffend.

ASM denjenigen, welche auf dem unterzeichneten Amt für Stämme, Klaf­terholz, Wellen u. dgl Zahlung zu leisten oder irgend etwas nachzusuchen haben, dient hiermit zur srachricht ,

daß vom Mirtw och dieser Woche an iviedernm nur an den Amts- tagen Mittwochs und Samstags jeder Woche und zwar des Bor­mittags solches geschehen könne, und wer deshalb, auf andere Tage, als die oben genannten Am« Stage , kommen sollte, es lediglich sich selbst zuzuschreiben habe, wenn er alSdann nicht befriedigt wird.

Frankfurt am Main am 8. März 1818.

Jorfi , Amt.

Bekanntmachung.

Zu Beseitigung oft wiederholter Anfragen: wie viel für Schiffsfrachtlohn von kolln bum huher, einschließlich degsen, was der Schiffer, zufolge Art. s. und ir. der Convention, auf die Güter an Ocrroi Gebühren auslege, und den Rückersatz da» kur zu lodern berechtigt sey , entrichtet werden müsse? wird hierdurch in Beziehung M den in dem Jnteuigenzblatt No. 37 vom r. May v I. publrcirten desfallsigen »ezchluß der hochoerehrlichen suddelegirten Commission für die Rheinschifffahrls An- Mgenheuen, wiederholt bekannt gemacht, daß dieser Frachtlohn für den Centner ^^Kilogrammen, einschließlich der 225 Kreuzer betragenden ganzen Octroi Ge- dermalen erhoben werde mit: 624 kr. für die iste, 694 fr. für die rte und t»i ' 6ie Ste F acht Classe; daß der Wasserbestatter hiernach angewiesen, aus- aber noch zu bemerken sey , daß Waaren , welche auf dem Rhein nur dem 4ten

k r ^deil der Oktroi-Gebühren unterliegen, auch hier nur den 4ten oder aorm MW!»« zu vergüten Haden, und daß die Emtheiiung der Waaren m die 3 Ktâchtclassen an hiesiger Handlungsbörse öffentlich angeschlagen, und daselbst zu er- l ilm sey. Frankfurt am S. März 1818.

Rechney ; Amt.

Die Uebersicht und Kenntniß aller sich hier aufhaltenden Fremden bleibt stets ewt Kodier Gegenstand pottzeylicher Sorgfalt. Jemehc die hiesige Messe verdächtige âschen Herbeylockt, die bey dem Zuströmen so vieler Fremden Gelegenheit finden, unter mancherley Gestalten ainzuschleichen und die Sicherheit und das Eigenthum beeinträchtigen, desto mehr ist. es Pflicht eines jeden, jene obrigkeitliche Berfugun«