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Bekanntmachung,

Hunde-Ta/.e-Restanten b etr.

Alle diejenigen, welche mit der Entrichtung der Hunde-Ta^e rückständig sind, werden hiermit erinnert, sich ohne Verzug deshalb anzumelden. Diejenigen, welche Hunde hal­ten, ohne Lie Anzeige davon gemacht zu haben, werden zugleich aufgefordert, solches nicht länger anstehen zu taffen, indem die Contravenienten, zu deren Ausmittelung be­reits Vorkehrungen getroffen wurden, zu gewärtigen haben, mit der gesehsschen Strafe von io Rthlr., wovon dem Angeber ein Drittheil bestimmt ist, ohnnachsichtlich belegt - zu werden. Frankfurt den 24. Zebr. 1818.

Polizcy - Amt.

Bekanntmachung.

ein Kobn des verlebten hiesigen Bürgers und Speer« Da Iohannes A-«m6b !^, ^ von hier abwesend, und des- SSVLA!!,I, ü^K;â

«ch L-7°üââ?-n so g.Äb-y'uu^zkichne^ derselbe für todt erklärt und dessen Vermögen an frnt^ Z<K^ an non verabfolgt werden soll. ES wird auch ^«lunfna km e g«»^^ hiesiger Gerichtsthüre, und zwar nur zu Anhörung MJ» X be q «ekc ductione erfolgenden Erkenntnisses erlassen werden. Frankfurt a^ . 'S -

Dtadt ; ötri^r.

« c^ Scherbiu s, Schöff und Director.

^ Hartmann, Secretmr.

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farbenen ^^nE/ SW e? 'iu^cunczue jur Ls capite an den Nachlaß des dabr'er vee- macken bfi^ l Wasserträgers Jacoo Jacob aus Niederursel einen Anspruch zu T°che?b ^nt^^ ^ ^ S-wiß binnen S^chs Erstorbenen n,^!^^""-^ ^rra-t geltend zu machen, als ansonsten das von dem Was oh?, wm?r^ b^sige jüdische Hospital in dessen pure angetretenen

5 "ne Itters immitnrt werden so«. Frankfurt, den 30. Januar 1818.

Stabt - Gericht.

Hartmann, Seer.