(weiches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und AreptagS ^ ausgegeben wird.)
9?mo2 Dienstag, dm 9 December I8V- S
BsLKNntmachuAg.
Nachdem die Vorsteher der hiesigen'Einzelner bey Einem Hohen Senate di« be. schwerende Anzeige gemacht haben , daß ihnen in ihrer Nahrung auf unerlaubte Weise, vielfacher Abbruch geschehe, und desfalls um die erneuerte Bekanntmachung der ihren Nahrungsschutz betreffenden altern Rathsschlüsse gehorsamst nachgesucht haben, so werden nachfolgende in den Rathsdefchlüssen vom iS. Nov- 177s und 12. Feor. 1771 enthaltenen deSfallsigen Bestimmungen, nämlich daß
1) die hiesigen Bürger und, Einzeler alle diejenigen zu Wasser ankommende ast» Ufer des Mains befindlichen Waaren und Güter, welche der Krahnen hebt, ohne allen Unterschied und mit Ausschluß aller andern zu fahren angewiesen sind, dergestalt, daß selbst keinem Kaufmann, der Win eigenes Geschirr hat, erlaubt ftpe, seine eigenthümlichen Güter, welche mit dem Krahnen gehoben werden, von dem Maingestade abzuholcu, dahingegen
3) alle übrige zu Wasser anhero kommende Güter, welche mit dem Krahnen nicht gehoben werden, den Einzlern zu fahren, nicht ausschließend zugewiesen sind, sondern einem J^den, der eigene Pferde und Geschirr hat, frey gelassen ist , solche eigenthümlichen Waaren und Güter selbst hereinzuführen, womit jedoch keineswegs erlaubt ist, daß diejenigen Handelsleute und Bürger, welche eigene Pferde haben, solche Commifsions- und Speditions-Waarrn für Verwandte, Freunde, Bekannte oder gar Fremde um den tobn in die Stadt führen, Äs welches den Einzlern und den sogenannten Heller-Karchern oder Stoßkârchern, und zwar letzteren unter der Einschränkung zu überlassen ist, daß ihnen außer der Messe bis zu drey Cenlner schwer, in der Messe aber ohne Begrenzung zu laden und zu fahren verstattet ist;
in Befolge Llathsschlüssrs vom 27. d. M. hierdurch aufs neue mit dem Anfügen in ^r« inyeduU gebracht , daß die angezeigt werdenden Contravenienten von dem Hochansehn- sichen Mnackh Bürgermeistcr-Amt zur gebührenden Strafe werden gezogen werden.
Franffürt, den 29. Nov. 1617.
Stadt; Canzley.
Der Eanzlep- Rath Dr. Miltenberg.
Krisiaüisirtts Lampen- und Billard-Oel eigener Fabrik, im Kleinen wie im Faß, bin ich im Stande jeßo in vorzüglicher Schönheit zu liefern. Mit seiner be- soirdèrn Güte vereinigt es zugleich die Eigenschaft, daß es im Brennen sich nichts» schneZ verzehrt- Heinrich Schwarz, Friedbergergaffe.