(welches auf Um kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und AreptagS tZ* ausgegeden wird..
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Ro. 100. Dienstag, den 2. December igi7- $J
Bet« n « t m « ch u n g.
Nachstehende Bekanntmachung vom 26. Februar 1816 wird andurch in Erwine- rung gebracht.
Der äußerst herabgesunkene Ertrag des dahier zur Tilgung der Kriegsschulden , eingeführten Kartenstempel , laßt keinen Zweifel übrig, daß, in dessen Betreff, viel und mannichfaltige Defraudationen eingerissen sind.
Es ist aber der Gebrauch von ungestempelten Karten sowohl in Eaffee- Gast- «nb Wirths- als auch in Privathäusern dahier, und auf hiesigen Ortschaften verboten, bey Strafe von Zehn Gulden für jedes Spiel Karten für den Spielgeber, und eben so viel für jeden, mit, ihm vorgelegt werdenden ungestempelten Karten, Spielenden, und dem Angeber von Unterschlcifen ist vorgelangst und wird anmit von neuem, der dritte Theil der eingehenden Strafgelder zugesichert.
Indem dieftmnach das unterfertigte Amt von dem Gebrauch ungestempelter Karten abmahnet, die bestimmte Bestrafung in Erinnerung bringt und eröffnet, daß geeignete Einleitungen zur Entdeckung etwaiger fernerer Contraventionsfalle getroffen worden, erwartet es zugleich von jedem Rechtlichen und Wohlgesinnten, daß er zur Abwendung der gesetzlichen Strafe vor sich und andere nicht nur, sondern auch und mehr noch um gerechten Tadel sich,nicht auszusetzen , nunmehr und künftighin keine andere als mit dem Stempel der hiesigen Stadt versehene Karlen, gebrauchen werde.
Frankfurt den 24. Novenzber 1817.
Renten - Amt.
E d i c t a l l a d u 'n g.
Da bey unterzeichnetem Gerichte, der hiesige Burger und Handelsmann, Wilhelm Justus Stein,, die Rechtswohlthat der Güterabtretung angesprochen hat: so werden alle diejenigen, welche an denselben rechtliche Forderungen zu haben glauben, edicta- liter hiermit vorgeladen, um sich desfalls Montags den 15. December l. J. Vormittags iv Uhr, bey der Gerichts-Commission anzumelden, ihre Forderungen zu liqui- diren, und zugleich auch über das Vorzugsrecht zu verfahren, widrigenfalls sie, von der Masse ausgeschlossen zu werden, gewärtigen müssen. — Es wird auch hinkünfrig keine weitere Ladung, als an hiesiger Gerichtsthüre, und zwar nur zu Anhörung des, facta h’ijps citationis reproductione, ergehenden Präclusiv-Bescheids , erlassen werden Frankfurt den 6. October 1817.
Stadt ; Gericht.
Hofmann, Schöff und Direetor.
Hartmann, ir Seer.