(welcher auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freyta-S / ausgegeben wird.) /a
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R0.97. Freytag, de» 21. November 1817. H
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B e k » n « t m s <h u n g.
Es wird die mehrmals von diesseitigem Amte erlassene Warnung „kein dem Wechselstempel unterworfernes Cssekt zu indossiren, acceptiren, bezahlen ober aquit» tiren, bevor solches gehörig gestempelt i^ zu dem Ende nochmals wiederholt, damit Niemand ferner noch Unwissenheit vorfchlißen , sondern Ein jeder sich um somehr vor der hierauf im §. b — 1 der Wechsel-Stempel Ordnung festgesetzten unerläßlichen Strafe hüten kann, als sowohl der klare Buchstabe des Gesetzes wir die pflichtgemäße gleiche Behandlung der verkommenden Falle es nicht gestatten , ÄufEntschuldrgungen Rücksicht zu nehmen.
Frankfurt, den lSten November 1317.
Rechncy - Amt.
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B e k a n n t m a ch u n g, die Verlegung der Amtstage des Forst-Amts betr.
Asten denjenigen, welche auf dem unterzeichneten Amte für Stämme, Klafter- Holz, Westen u. s. w. u. f; w. Zahlung zu leisten oder irgendetwas nachzusuchen haben, dient hiermit zur Nachricht, daß
von dieser Woche an bis auf weitere Bekanntmachung nur Dienstags Vormittags von s bis 12 Uhr
und
Freytags Vormittags von 10 bis 12 Uhr jeder Woche solches geschehen könne.
Wer demnach auf andere Tage, als die ebengenannten Amtstage kommen soLte, -hat es lediglich sich zuzuschreiben, daß er alsdann nicht befriediget werden kann.
Frankfurt a. M. am 12. Nov. 1817.
Forst-Amt.
Durch das Abholzen eines, zur Feldcultur bestimmten Walddistrictes nahe bey Sprendlingen, kann eine starke Parthie des besten Sichen-Bau- und Werkholzes jeder Art, sodann eichene Baumstützen und Baumpfähle, in den billigsten Preisen abgegeben werden. Die Kaufliebhaber werden eingeladen, sich innerhalb 14 Tagen, bey dem Herrn Oberjâger Schellmann dahier zu melden.
Sprendlingen den 17. Nov. 1817.
Fürstl. Forstreceptur Dreycich.