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(welcher auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freyta-S / ausgegeben wird.) /a

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R0.97. Freytag, de» 21. November 1817. H

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B e k » n « t m s <h u n g.

Es wird die mehrmals von diesseitigem Amte erlassene Warnungkein dem Wechselstempel unterworfernes Cssekt zu indossiren, acceptiren, bezahlen ober aquit» tiren, bevor solches gehörig gestempelt i^ zu dem Ende nochmals wiederholt, da­mit Niemand ferner noch Unwissenheit vorfchlißen , sondern Ein jeder sich um so­mehr vor der hierauf im §. b 1 der Wechsel-Stempel Ordnung festgesetzten un­erläßlichen Strafe hüten kann, als sowohl der klare Buchstabe des Gesetzes wir die pflichtgemäße gleiche Behandlung der verkommenden Falle es nicht gestatten , ÄufEntschuldrgungen Rücksicht zu nehmen.

Frankfurt, den lSten November 1317.

Rechncy - Amt.

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B e k a n n t m a ch u n g, die Verlegung der Amtstage des Forst-Amts betr.

Asten denjenigen, welche auf dem unterzeichneten Amte für Stämme, Klafter- Holz, Westen u. s. w. u. f; w. Zahlung zu leisten oder irgendetwas nachzusuchen ha­ben, dient hiermit zur Nachricht, daß

von dieser Woche an bis auf weitere Bekanntmachung nur Dienstags Vormittags von s bis 12 Uhr

und

Freytags Vormittags von 10 bis 12 Uhr jeder Woche solches geschehen könne.

Wer demnach auf andere Tage, als die ebengenannten Amtstage kommen soLte, -hat es lediglich sich zuzuschreiben, daß er alsdann nicht befriediget werden kann.

Frankfurt a. M. am 12. Nov. 1817.

Forst-Amt.

Durch das Abholzen eines, zur Feldcultur bestimmten Walddistrictes nahe bey Sprendlingen, kann eine starke Parthie des besten Sichen-Bau- und Werkholzes je­der Art, sodann eichene Baumstützen und Baumpfähle, in den billigsten Preisen ab­gegeben werden. Die Kaufliebhaber werden eingeladen, sich innerhalb 14 Tagen, bey dem Herrn Oberjâger Schellmann dahier zu melden.

Sprendlingen den 17. Nov. 1817.

Fürstl. Forstreceptur Dreycich.