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(welche- auf dem kleinen Hirschgraben f 77 Dienstag- und Kreptas- Z^J^X
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Ro. 91. Freytag, den 31. Oktober 1817.
Bekanntmachung.
( Sämmtliche diesige Bürgerund Einwohner, welche gemäß der geschehenen ^?kannrmachung den Acers von ihrer WeinCoufumtion noch nicht entrichtet box beu, »verden hiemit aufgejodert, ihre desfallsige Deklarationen und deren Betrage
s, unverzüglich nachzubringen, mit dem Beyfügen, daß diejenigen, welche ferner dar mit verzögern, sich die daraus entstehenden unangenehmen Folgen selbst beyzumesien haben. Frankfurt, den 23sten October 1817.
Renten , Amt.
Zufolge eines am i3ten dieses in der Untersuchungsiâche daè Hazards-iel zu Bok- kenheim betr. bey dem unterzeichneten Gericht ergangenen Bescheids, wird der Jude David Lem le von hier, nachdem er neuerdings an dem Hazardspiel zu Bocke,-.- heim Theil genommen, und dadurch die Hohe Rathsvererdnung vom Zosten Mârr iäiâ wiederholter übertreten, als ein unverbesserlicher Hazardspreler zu jedermanns Warnung hiermit öffentlich genannt. Frankfurt am 22. Ociober 1817.
Polirey - Gericht.
Bekanntmachung, Bau, Nutz, und Werk-Holz betr.
Da nunmehr in den Forsten des dahiesigen Stadtwaldes der Holzbau seinen Anfang nimmt, so werden hierdurch insbesondere al le in Holz arbeitenden Handwerker da hier aufgefordert, den etwaigen Bedarf an den mancherley Bau , Nutz-und Werkholz-Sorten in ganzen Stammen oder einzelnen Theilen derselben , welchen sie aus dem Stadtwald zu beziehen gesonnen sind, baldigst bey un- vMchnetem Amt an den gewöhnlichen Annstagen (Mittwochs und SamsiaaS /âWoche) von 9 bis 12 Uhr des Vormittags schriftlich einiu reichen 8 u -ÄW r" thun unterlLsset, hat es sich zuzuschreiben, wenn auf seine spätern^ Bestellungen keine Rücksicht mehr genommen werden kann. P im ^»^^ bcmerft, ba§ das Aussuchen der Stämme in den Forsten nur im ^. ey sey n des betreffenden Forsters geschehen dürfe.
Frankfurt a/M. am iiten October 1817.
— —__F 0 r st, A m t.
'weiâ^^ks'^» der schönsten Obstbäume, nebst Accazien, Platanus, Trauer- 'den, Silberpappeln rc- sind fortwährend zu haben auf der Hochstroße D. VII.