Einzelbild herunterladen
 

Frs » kisr t e r

3 n t r i ligey z »Bl- 11;

(welches auf dem Keinen Hirschgraben F 77 Dienstags und; Freytag- ausgegeben wird.) . /m â

, -------------------------------- Ä U^âM 2»I

No. 88 Dienstag/ der ä October 1817. HHA^j

B e t a n n 1 m a cb u n g.

Mit der Prolongation der verfallenen Pfandscheine vön den Monaten Jan.. Febr., März und April 1817 wird den 2ten Oclod. angefangen, und bis den 3ofrcn Dienstag und DonnLrfiag Vormittags fortgefahren, nachher« sann keine Prolonga­tion angenommen, sSndern die darauf folgende vier Amtstage 5 nämlich vom 34. besagten Monats bis den 7. Nov. inclusive, ge^-.n die gewöhnliche Spesen nur noch ausgelößt, aber mcht compensirt werden. Während der Verganthung, womit den 10. Nov. a. c. Nachmittags um 2 Uhr, der Anfang gemacht wird, kann um das Verg-anthungs-Register in behöriger Oidnung ausziehen zu können, weder Kempen« lauen , Prolongation noch das 'Auslösen der in obigen benannten 4 Monaten ver­fallenen Pfandscheine, mehr statt finden.

Zugleich werden die betreffende Individuen erinnert, die Prolongation nicht 6*6 zu den letzten AmtStagen aufzuschieden und auszufttzen. Frankfurt den 29. Sept. 1817. _______ - _________________________Pfand; Amr.

Ho l z - rind Wellen -Versteigeritng.

In dem Obèrrader Forste des dahiestgen Stadtwaldes soll Lt i t t w 0 ch s den 2 2 sien October V. J. buchenes und eichenes Ob-rkleh- und Stümpfkloßholz, anbrüchiges Eichen- schettholz und buchene und gemischte Westen öffentlich an die Meistbietenden versteigert werden und haben sich die Kauflustigen an genanntem Tage Vormittags um neun Uhr dazu in dem Gasthause zum Frank­furter Hofe in Oberrad einzufinden. Frankfurt a. M. am 15. Oct. 1817.

Forst - Amt.

Vorgestern Abend wurden aus einem Hause dahier3Stück Molton, iedeß 39 bis 40 Ellen enthaltend, und mit dem englischen Fabrikzeichen versehen, von mittle- -er Qualität , durch einen unbekannten Burschen, diebischer Weise entwendet. Derjenige, dem solche allenfalls zum Verkauf angetragen werden sollten, wird ««^ortert/ den Besitzer anzuhalten, und sogleich der betreffenden Behörde davon die An^^e zu machen. Der Entdecker hat'austerdem, insofern der Befohlene ^ fernem Eigenthum gelangt, nebst Verschweigung seines NamenS tine.BtlehttMig von p.44.> zu gewärtigen. Frankfurt Len 13. Oct. 1817.

Polizcy ; Gericht.

*l*ll,ÉII,||i^^