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z r a n r s ü r t t r

(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 7- Dienstags und Irrytag- /^t ^< auSgegehen wird.) /M â

Ds der §. 6. der WechfebSrempel Ordnung klar bestimmt und festsehtdaß, z/W gegen die bestehens Verordnung einen ungestempelten Wechsel dahier aus- sicsst, verkauft, vertauscht, kauft, indossirt, acceptirt , bezahlt oder aeqmttirt, in eine unerläßliche Strafe von fünf vom Hundert des ganzen WcchselbetragS > verfällt" so kann die mehrmals auf dem Stempelburean vorgeluachte Entschul­digung: man habe zur Ersparung eines doppelten Ganges den Wechsel gleich in; dosstrt oder acquittirt, weder als zuläßig anerkannt werden, noch vor der gesetz- bchmMrase schützen, und wird daher, mit Hinweisung auf das bestehende Ger sch, ein jeder Inhaber eines der Wechselsiempeltape unterworfenen Effekts andurck nochmals darauf aufmerksam gemalt, dassell'e bevor er seinen Giro oder ac^uLt darauf setzt stempeln zu lassen. Frankfurt den 22flen September 1817-

Rèchncy - Amt.

VrksntttmaÄung.

Alle diejenigen, welche an den Nachlaß des dahier verstorbenen Hauskn-echts, Johann Caspar Holland, aus Schwarzenfels, Forderung und Anspruch zu haben mmeynen sollten , werden hierdurch vorgeladen, sich innerhalb zwey Monaten bey unterzeichneten Gericht durch legale Anwaltschaft anzumelden, und ihren Anspruch erig zu begründen, bey Vermeidung daß sie ansonsten damit ausgeschlossen werden 1. Es wird uch keine weitere Ladung als an hiesiger Gerichtsthüre und zwar nur zu Anhörung des nach Reproduktion dieser Ladung ergehenden Praclusiv-Be-- Witzö erlassen werden. Frankfurt, den iLttn August 1L17.

Stadt ; Gericht.

H o fm ann, Schöff und Direetor. Hartmann, ir Seer.

Mminheimer Wasser, Doppelkümmel,

^è Ohm fl. 85, item die Flasche 3O fr. ohne Glas, Dobbelt Cura^ao, Eau de No- yaux, Extrait d^bs ntbe etc. in großen Bvl', teilten.

Chocniade de Sané , Veëgl. mit Vanille und doppelter Vanille zu S6, 64, 1W> izo fr, ^ %, in 2 Loth-Tafeln , bey I. H. Scho re r i» der Schmidtstube.