Frankfurter
Intelligenz> B la t h
" ^welches auf dem fltintn Hirfchgrân F 77 Dienstags und IreytaK- y^T ^ ausgegeben wich>)
$6,74. Samstag, dm 6. Scxtembch 1817. ®
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Bekannt machu^ g. j
Dit herannahende Messe veranlaßt folgende Bekanntmachung.:
1) #& fsttan wie vorhin, verboten, ge- oder ungemün;tes Gold- oder Silber von
I hier D versenden ohne Obrigkeitliche Pässe, welche aus dem LestattMMt nachzuB füchenßsid. ‘
i) ES iß in Ke folg allbepcits unterm 5. Sept. 1.761 in offenen Druck ergangener u»
! dea S. April 1768 erneuerter hiesiger Rath 6 v er 0 rdnu n Z e y^ allen und jede« Slberhändlern und Andern, so Srlhecwaaren zu festem Kauf haben, auch anher»
i iâ Messe bringen und damit zu handeln pkegen, verhören, andere Sllberwaaren,
i liesrym gleich klein oder groß, als welche der hiesigen Probe gemas yti6 den Ge« hvlr von 1) koch feinen Stiders haben, anhero zu bringen u;ib zu perkaufen.
l^ Doudlirte und plattrrte Gold- und Silberwaaren dürfen, weder in noch außer den Messen, nicht anders zum Berkaus gebracht werden, als wenn fl« mit einem beginn bigten Stempel versehen sind, der ihre plattrrte oder doublirte Qualität anzeigr und, auf eine leicht bemerkliche Weise, angebracht ferm muß.
Das in Frankfurt selbst veracheitele Gold muß 18 karatig und mit /dem , Kiesen Malt bezeichnenden, Stempel versehen sevn. ' " , ,
Die Verarbeitung und der/Verkauf des 14 karatigen Goldes unter FrankfurtischeM Atmpel wird nur ausnahmsweise rind unter der Bedingung verssatlet, daß dem
..^mpel die Zahl r4 beygesetzt werde, v-
«tfeine Weise ist es den Goldarbeitern gestattet, unter dem hresigen Stempel ge- nnzhaltigeres als 14 karatiges Gold zu verarbeiten oder zu verkauft«.
" Die zu gering befunden werdenden Silverwaaren und die entdeckt werdend^n.voe- Miftswidrrge,u Go-ld, ^nd porrblirten- oder plattirten Gold- undSilberwaar^ysoln an confiscirt werden und, nach Befinden, tritt überall auch geschärftere Strafe kitt.
M und jede, die es betrifft, werden, in Gemäsheit am 21. gebr. 181S ergan- ” "«ehrlichen Rath ssch l usses , anmit erneut erinnert/ sich hiernach zu richten, schonst ihnen entstehenden, Schaden hierdurch abzuhajtxn.
WW Fran ff urt am Ma in den 29, August 1817.
Rechney - Amt.
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Stricks und Stickmuster
^^dftr Ansmabl , und von den neuesten und schönsten Defsekns,-
* um h illige. Prrs.ße zu hahen, bey -v
Gebrüder Wilm« nS Lit. D Ro. 188 auf de^ Zèil.