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8(!e toimiit / welche an den Nachlaß deS dahier verstorbenen Kämmerdieuerö, fransfrjtMzki ßon KörügèWg , Forderungen und Ansprüche zuhaben glauben , tttc6en ^itrÈurd) aufgefordert, solche binnen Sechs Wochen, bey unterzeichnetem Gerichte, anjâingen , oder sich des Ausschlusses gewärtigen.
$6 »n- auch hin künftig keine weitere Ladung-, als nur an hiesiger Gerichtsthürè und -iMr nur zu Anhörung des — facta hujue eitationis raprodactiorie erfolgenden Kckftkcknalniffrs erlassen werden. .Frankfurt den 18. Aug. 1817.
Sradt - Gericht.
Hofmann, Schöffund Diroctor.
Hartmann, erster Seer.
, W Wenigen- welche an die Nachlassenschaft der verstorbenen hiesigen Bürgerin k«Wm Rosina Froebelius aus irgend einem Grund Spruch und Forderung zu Mn haben, werden hierdurch aufgefordert^ solche binnen 6 Wochen so gewiß ««Mem Gericht anzuzeigen, als nach deren fruchtlosem Ablauf der fragliche Nachlaß Adi! dahier nicht verbüraerte Testamentserbin sine camione verabfolgt werden foS.
, Zrankfurt, den rosten August 1817. ,
Stadt ; Gericht.
Hartmann, Secr.
z Ac diejenige, welche an den geringfügigen Nachlaß des dahier verstorbenen Zull- «HW Heinrich Muhr, angeblich aus der Gegend von Kiel gebürtig, auè irgend «im RechtSgnind Ansprüche zu haben vermeynen sollten, haben solche bey unter- iMlmGtticht binnen Sechs Wochen so gewiß an- und «uèjuführen, als an» Witt fragliche Nachlaß, nach Berichtigung der etwaigen Passiven, an die sich Elben ausgefolgt, im Falle eines sieb’ ergebenden Concurses aber, die BuS- von der Masse präcludirt werden sollen.
5Efurt, den räten August 1817.
Stadt ? Gericht.
Hartmann, Secr.
^ Im Römer sind mehrere Meßläden auf die nächste und folgende Messen noch ' bethen. DaS Nähere ist jeden Bormittag zu erfragen beim
Rechney - A»»t.