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Bekanntmachung.

. Nachdem die Einrichtung getroffen worden, daß nunmehro alle Wem-Eonsum- tions-Acciöpflichtige sämtlicher löblicher 14 Skadtqum trere ihre decianrte noch un- berichngte Accis-Schuldigkeit an unterfertigtes Amt m den gewöhnlichen Stunden 1 Dor- und Nachmittags bezahlen können, so werden sie hiermit dazu ausgefordert, und zugleich diejenige, welche ihre Declarationen noch nicht emgereicht haben, er­mahnt, sie unverzüglich nachzubringen, wobey bemerkt wird, daß falls ihnen die ; ausgetheilte, in dem Intelligenz-Blatt No. 58. abgedruckte Betau! machung nicht sollte zugekommen seyn, sie solche zum Ausfüllen auf unterzeichnetem Amt können abholen lassen. Frankfurt den ißen August 1817,

Rente - - Amt.

Alle hiesige Tabaks. Fabrikanten , Handelsleute ust Kramer, welche fabricirten zur Konsumtion brummten Rauch- und Schnupftabak en doail verkaufen, haben nunmehro ihre Declarationen, über ihren Verkauf vom iten August 1816 bis iten August 1817 emzurelchen, und den tarifmäßigen Consumtions-Accis davon zu ent­richten. Frankfurt , den iten August 1817.

. Renten; Aint.

Alle diejenigen hiesigen Bürger, Beysassen rind Schutzverwandten, welche noch Mit Schatzung für das vergangene 1816teoder frühere Jahre im Rück- staiid sind, werden andurch erinnert, längstens innerhalb 14 Tagen diese ihre Schul­digkeit abzusuhren, indem nach Ablauf dieses Termins die Rücksiandsljsten ertrahirt und dem Herrn'Ji Seal zur e^ecutivischen Beytreibung übergeben werden sollen.

Frankfurt den 28. July 1817.

Schaßungs; Amt.

Rächstkommeuden Dienstag den 5. August, Nachmittags um 4 Mr, soll in der neuen BruckeMhle Mir Parthie Bruckenhölzer an den Meistbietenden öffentlich ver­kauft werden. Frankfurt den 31. July iLi7.

___...________________________ Bau ; Amt.

Nächsten Dienstag den 5. August, Nachmittags um 3 Uhr.

Bau: Amt.