8 r6« Mutte«
Bekanntmachung.
In Bcüekimg auf die bereits in abgetriebener Woche erlassene Bckanntma- chuna, zufolge wel cher von beute an die provisorisch in der Caserne befindli t en ep W chftbSrcmp l Bmxau taUlch tn den abgeneigten Stunden offen sind, findet $ man sich, durL mehrere Anfragen veranlaßt, derselben noch Folgendes Nachtrag- lich bepjurügen:
Erstens: daß, da nach §. 1 b. der Wechsel- Stempel-Verordnung, alle Wechsel der Wechsel-Stenp ltape unterworfen sind, welche dahier girrrt er er ent dossirt werden, hierunter nicht allem solche zuDer stellen, welche auf hiesigem P atze t Ntgrciwt werden, sondern auch alle diejenigen begriffen sind, welche von auswärts annero gelangen und von dem Empfänger selbst wieder auf aridere Platze remitrirt werten.
Zweytens: daß man auf den Wechsel-Stempel-Bureaup sowohl eigne noch una sgesüllt Wech-el stempeln lassen , als auch gestempeltes weißes Ppie- von ’ jeden» B trage bekommen kann, bey dessen G brauch jedoch die sorgfältige Auè- Wahl des der Summe nach geeigneten S.empels, zu beobacht n ist.
Frankfurt den 2Sftm July 1817.
Rechen ei - Amt.
Auf das Seyische Haus in der blauen Handgasse rit. I Lto. 135 fmb 5ioo ff. im 24 fl. Fuß geboten wol den. Dies wird hiermit in GemZsheit Decrets Hochlöbl , Stadt gerichts vom 9. dieses zu dem Ende bekannt gemacht, daß wenn Jemand t Wb» datur zu geben gesonnen seyn soktle, derselbe sein Mehrgebot bis zum ii fünf, t tigen Monats August aur unterzogenem Amte zu Prvtscoll geben könne. ' p Frankfurt den 2j. July 1817. u _________________ ____ Curatel - Amt.
h,a Freytags den is. August, Vormittags 10 Uhr, soll auf ëintoneiA^t^ tfÄÄ“*w' ” “^“ «"--'»- " *“ »w W.» A». Ä
sluA s Morgen 3 Viertel 26 Ruthen
aus s ^«hrr an den Meistbietenden verpachtet werden. Frankfurt den 25. July 1817.
Korn r Amt.