Bekanntmachung-
Da, in Gefolge des von Einern Hochedlen Ratbe erlassenen Publikandum <3. d. i5ten July, mit der Erhebung der durch, die Gesetzgebende Versammlung am Sten July d. I. beschlossenen Wechsel Stempel Taxe den Isten August d. I. der Anfang gemacht werden soll, und derselben, außer denen von diesem Termine an ausgestellt werdenden Wechseln, Asstznationen k- auch alle diejenigen unterworfen sind, we'che sich an besagtem Tage tu den Portefeuiüen der Handelsleute oder andrer Privaten befinden und ihnen ferner einlaufen; so hat man zur Bequem? liebfett des löblichen Handelsstandes, und um die nöthige Zeit zu gewinnen, die aus jenem Grunde sich im Anfänge mehr als gewöhnlich häufenden Geschäfte, mit Ruhe und Ordnung, besorgen zu können, die Einrichtung getroffen, daß schon am Dienstage den 29W July dre vorgereigt werdenden Effekten gestempelt werden können. Die hierzu errichteten drey Bureaux , welche bis zur vollendeten Einrichtung des auf dem Holrgraben zu diesem Zweck bestimmten Lokale, sich inr terimistisch in der in der Mmugaffe gelegenen Kaserne befinden, sind an den W rk- tagen von Morgens 8 bis 12 Uhr und Nachmittags von 2 bis 6 Uhr Abends offen; jedoch ist dafür gesorgt worden , daß auch während der Mittagsstunden, von 12 bis 2 Uhr, und Sonntags von 11 bis 2 Uhr immer eins ber Bureaux in Thär tigkeit bleibt. x
Die Tabellen über die Stempel.-Gebübren, so wie die Schema der Verzeichnisse, deren Gebrauch, zu Folge §. 3 der Wechsel-Stempel Ordnung bey Stempelung von Wechseln auf auswätige Plätze erforderlich ist, um dadurch, bey spater verlangt werdender freyer Stempelung der Duplikaten, die Entrichtung der Stem?
âhr der I'rlma oder Originale beweisen zu können, sind in der Andrem- seyen Zuchhandiung, von nächstem Donnerstage an, zu haben.
Frankfurt den 22. July 1817.
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