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Bekanntmachung.

In Bezug auf die A« Ordnung v m 22sten Inly i8t3, so wie auf hie fernere Dssfattsige Bekanntmachung vom r ifch July ttiißX^0- ^9 des Intelligenz Blattes vom i löten July 1816), werden sämmtliche hiesige Bürger uD sriuvohnet aufge,ordert, wegen ib^ë seit dem i5W July 18 6 hs dahin 1817 consum-rten Ekincsi Rlchtigkyt £ zu pflegen , und wird zu d'.esem Behuf fölgendcs veroi dntt^ , , ,

1. Es wetzen zugleich mit gegkuwarngei, auch dem ^nttüigdnz-B att zu msert- i renden Bekanntmachung, von yaus zv -Haüs Declarations-Scherne ausgecheilt, Durch deren Ausfüllung und Unterzeichn« i:g all« hiesigen Bürger und Emwohner -hie Accis- I pflrch'igkeit von " m seit dem -S-en July i8io bi6 tStcir Jr-ry Dieses JahiS etg» [ schließlich verb-suchten Wein anzugedcu, und bey diesseitigem Amte eiuzur eichen ha­ben. Die Einrerchvng solcher Decla-.auonö-Sct>eine hat unfehlbar zwischen dem 15.

- und saften dieses Wonach zu geschehen.

2. Müdem Anfang des Monats August wird das unterfertigte Amt sämmtliche hiesige Bürger und Einwohner auffordern p tzurch wirkliche Zahlung Richtigkeit zu pflegen. Es wird herzu, der Reihe nach, ein Quartier nach dem andern, auf bc* i stimmte Tage de rufen werden.

3. Da die Verkäufer den Eons«mtio»s Arcis von denjenigen Weinen, welche sie in Paithie» von mehr als io Bouleillen an hiesige Verbraucher verkaufen^ seit dem i6 July 1816 nicht mehr bezahlen dürfen^, so haben die Eunsumeiiten von allem seit dlesim Zeitpunct cvnsumirten Wein den Accis bey untrrzdgenem Amte zu entrichten f und kann demnach die Entschuldigung, daß der von ihnen verbrauchte Wein von ihren Verkäufern vcraccis t worden sey , nicht mehr angenommen werden.

Da endlich noch einige wenige Äccispsirchtige ihrer Schuldigkeit für die vorder,' Fähre noch nicht vollsiändig Genüge geleistet haben, so werden dieftlheir nachdrück- - lichst erinnert, solches ohne längere Verzögerung nachzuholen , indem die lobews- wn he Bereitwilligkeit, womit der bey .weitem größte, Tbeil der Hierunttr im verwi- Faht-e ergangenen Aufforderung nachzukommen sich beeiftrt hat, alle fernere - Nachsicht gegen die Säumigen um so unstatthafter machen würde.

Frankfurt am Main, den tsien July 1817.

Renken ; Amt.

^ /'Werner Theelöffel angehalten worden. Der allenfallsige Eiaenthü- ^ankÄ, hlerüber bey unterzogenem Amte auszu weisen.

Srantsurt den i6ten Fuly 1817. .

Polizey; Antt-