$ t a n t f 6 r t c t
3 n re!! igenz * Blat t >
(welches auf dem kleinen Hirschgrasen F 77 Dienstags undrFceytagS ausgegeben wird.) ________ («uLs^
Ro 55 Freytag, dm 4 July 18-7-
Bekanntmachung.
Alle diejenigen, welche wegen der von dem verstorbenen hiesigen Handelsmann Matthias Joseph Auer und besten Ehefrau, A -na Salome, gedohrne Götz, als vormaligen Eigenthümer der in der Borngasst dahier gelegenen mit Lit. L No. 46 bezeichneten Behausung, dem Käufer derselben hiesigen Gastwirth, Carl Anton Scheibe noch nicht geleisteten Währschaft, irgend einigen Anspruch an besagte Behausung zu machen haben sollten, werden hierdurch Vd gehaben z um sich binnen einer peremkor-schen Frist vrn Zwey Moua len, so gewiß bey unterzeichnetem Gericht anzumelden unö ihren Anspruch gehörig zu begründen, a^ sie ansonsten nach Ablauf obiger Frist ohne weiters damit auégefcM osten' we- den sollen.
Es wird auch hiiikünstig keine weitere Ladung als an hiesiger Geiichtsthüre und zwar nur zu Anhörung des -e ioducU hac cüaiione ergehenden Brscheids erlassen werden. Frai.kfurt, denZ-en Ium igt7.
Stadt - Gericht.
Hofmann, Schöss und Director.
Hartmann, ir Seer.
Edielalladung.
Nachdem der längst verstorbene hiesige Bürger und Handelsmann Joachim Menzel schon unterm 8. Januar 1762 bey dem damaligen hiesigen Schöffengerichte, um Gestattung eines Moratorii, nachher aber am 6. July 1763 um Zulassung zur Güterabtretung nachgesucht hat, hierauf auch, nach erfolgter öffentlicher Versteigerung seiner Güter und Effecten, der Erlös auf hiesigem Rechney-Amte deponier, auch nach erlassener und reproducirter Edictalladung, und gepflogenen Liquidations Verhandlungen, am 31. May 1779 ein Locationsurtheil pubucirt worden, gegen welches einiar Gläubiger die Appellation an das Höchstpreißliche Reichskammergericht eingelegt haben, ohne daß jedoch , so viel aus den Gerichtsaeten ersichtlich ist, eine Entscheidung erfolgt sey — nun aber auch nachdem diese Sache über 3o Jahre auf sich erliegen aeblie- seu, vor einiger Zeit die Erben eines Menzelischcn Gläubigers, um Bezug ihres Antheils, von den aufhochloblickem Rechney-Amte annoch deponirten Maffegeldcrn nackgesucht haben, so werden zu gänzlicher Erledigung dieser alten Concurssache, und da vie, m der am 3i May 1779 publcirten Locatorle, einzelnen Gläubigern gemachte Austagen, nam so langer Zeit wohl mehr mehr werden erfüllt werden können, andere Stt^ ” und deren Erben völlig unbekannt sind, mithin aus-
8m e und möge ^ " l^° noch einen Anspruch an die Concursmasse formE