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(welches auf dem kleinen Hirschgrasen F 77 Dienstags undrFceytagS ausgegeben wird.) ________ («uLs^

Ro 55 Freytag, dm 4 July 18-7-

Bekanntmachung.

Alle diejenigen, welche wegen der von dem verstorbenen hiesigen Handelsmann Matthias Joseph Auer und besten Ehefrau, A -na Salome, gedohrne Götz, als vor­maligen Eigenthümer der in der Borngasst dahier gelegenen mit Lit. L No. 46 bezeich­neten Behausung, dem Käufer derselben hiesigen Gastwirth, Carl Anton Scheibe noch nicht geleisteten Währschaft, irgend einigen Anspruch an besagte Behausung zu machen haben sollten, werden hierdurch Vd gehaben z um sich binnen einer peremkor-schen Frist vrn Zwey Moua len, so gewiß bey unterzeichnetem Gericht anzumelden unö ihren Anspruch gehörig zu begründen, a^ sie ansonsten nach Ablauf obiger Frist ohne weiters damit auégefcM osten' we- den sollen.

Es wird auch hiiikünstig keine weitere Ladung als an hiesiger Geiichtsthüre und zwar nur zu Anhörung des -e ioducU hac cüaiione ergehenden Brscheids erlassen werden. Frai.kfurt, denZ-en Ium igt7.

Stadt - Gericht.

Hofmann, Schöss und Director.

Hartmann, ir Seer.

Edielalladung.

Nachdem der längst verstorbene hiesige Bürger und Handelsmann Joachim Menzel schon unterm 8. Januar 1762 bey dem damaligen hiesigen Schöffengerichte, um Gestat­tung eines Moratorii, nachher aber am 6. July 1763 um Zulassung zur Güterabtre­tung nachgesucht hat, hierauf auch, nach erfolgter öffentlicher Versteigerung seiner Güter und Effecten, der Erlös auf hiesigem Rechney-Amte deponier, auch nach er­lassener und reproducirter Edictalladung, und gepflogenen Liquidations Verhandlun­gen, am 31. May 1779 ein Locationsurtheil pubucirt worden, gegen welches einiar Gläubiger die Appellation an das Höchstpreißliche Reichskammergericht eingelegt haben, ohne daß jedoch , so viel aus den Gerichtsaeten ersichtlich ist, eine Entscheidung er­folgt sey nun aber auch nachdem diese Sache über 3o Jahre auf sich erliegen aeblie- seu, vor einiger Zeit die Erben eines Menzelischcn Gläubigers, um Bezug ihres An­theils, von den aufhochloblickem Rechney-Amte annoch deponirten Maffegeldcrn nack­gesucht haben, so werden zu gänzlicher Erledigung dieser alten Concurssache, und da vie, m der am 3i May 1779 publcirten Locatorle, einzelnen Gläubigern gemachte Austagen, nam so langer Zeit wohl mehr mehr werden erfüllt werden können, andere Stt^ und deren Erben völlig unbekannt sind, mithin aus-

8m e und möge ^ " l^° noch einen Anspruch an die Concursmasse formE