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' Bekanntmachung.

Der immer weiter sich ausdchnendeAnbauder Häuser an der sogenannten schönen Aussicht gestattet es in sittlicher Hinsicht nicht länger, daß der bisherige Badeplatz in dieser Gegend bleiben könne. _

Es ist dahero nothwendig gewoiden, bey wieder eiiktrettl.der Badezeit, selbigen wie schon fiüherhin geschehen höher hinaus zu verlegen.

Nach der durch Sachverständigev»<genommenen Prüfung der Tiefe undsonstigen Beschaffcicheit des Flußbadens rst tur junge rcuie derjenige Platz am tauglichsten und «ngtsahrlichsten gefunden worden, welcher auf der Sachfenhauscc Seite chngesähr in der Mure des Holzmagazins seinen Anfang nimmt, und sich biß aur 10 Scheue weit von dem ObeimanuhM gegen über (tft«di, auch dutch aufgesteckte Pfähle vor Je­dermanns Augen bezeichnet ist.

Unterhalb derselben, nach der Brücke hin, ist alles Baden und noch vielmehr das Hmaursteigen und Umhergehen iw höchst unanständiger Blöße auf dem Mühldam- me, ferner daS Baden an dem sogenannten Knöpfchen unterhalb der Brücke von jetzt an durchaus verboten, wohingegen für die tt>ivel>!^haber an beiden Ufern unfern des Grindbrunnens bequeme Ladeplätze ebensalls ausgesucht und mit Aufsteckung von Pfählen bezeichnet worden sind.

Die Ueberneter dieser vorgeschriebenen Ordnung werden nach Befinden angemes- ft-n bestraft werden. Ueberduß werden sämtliche Färcher ebenfalls angewiesen, sich hiernach ju richten, mit der Verwarnung , wenn sie unter die bezeichnete Grenze zum Baden hinfahren, mit gleicher Strafe belegt zu werden.

Frcmksurt den 23^ Juny 1817.

Police») - Amt.

Nachdem von Einem hoben Senat mittelst hochverehrlichen Beschlusses vom 16 d.M.dem diesseitigen Amt die Weisung ertheilt worden :

1) Fremden Auswanderern keine Pässe zu geben, wenn sie nicht zu erweisen ver- mögen, daß sie in den Ländern, wohin sie auswandern, der Ausnahme versichett, oder mit hinlänglichen Mitteln zu ihrer Ruse und Subsistenz versehen sind, auch

2) den frankfurter Emaebornèn und Unterthanen, welche nach Amerika gänzlich auszu wandern gedenken, die Paffe in solange zu verweige-n, biS sie sich mit ew ner förmlichen^ Erlaubniß Eines hohen Senats ausgewiesen haben werden, so wird solches hiermit zur Nachachtung öffentlich bekannt gemacht.

Frankfurt den iLtrn Juny 1817.

Polizey; Amt