Zweyte Beylage zu No. 46. Dienstag, den 5. Juny 1817.-
Bekanntmachung.
Da neuerdings der Fall eingetrèten ist, daß jemand sich unterfangen auf den Namen eines Holzmesfers den Betrag des Holzgeldes betrüglicherweije einzukassiren, so hat unterzogene Behörde, um diesem sträflichen Unfug Einhalt zu thun, die Einrichtung getrosten, daß die Holzmesser oder die — bey vorfallender «Serptnoe# j rung — statt ihrer beauftragte Personen, den Empspängern des Holzes bey Erhebung des Holzgeldes, jedesmal eine von unterzeichnetem Antt ausgestellte mit aufgedrucktem Amtssiegel versehene und von dem Amts-Actuarius 3 G Jung unterschriebene Einkassirungskarte vorzuzeigen verbunden sind, — welches hiermit zur Kenntniß des Publikums gebracht wird, damit niemand das Holzgeld bey Vermeidung doppelter Zahlung, anders als gegen Vorzeigung einer solchen Karte be- : richtige.' Frankfurt, den 27. May 1817.
Holz - Amt.
Bekanntmachung.
Da die Holzmesser der ihnen nach ihrer Instruction obliegenden Pflicht, die erhobene Holzgelder in guten gangbaren und unverrufenen Sorten jeden Morgen an den Holzschreiber abzuliefern, nicht Genüge leisten können, wenn sie von den Holz-Empfänger mit der gesetzmäßigen Zahlung aufgehalten, und, wie es nicht selten geschieht, unter mancherley Vorwand mehrmalcn fortgeschickt werden, von dem unterzeichneten Amt aber nicht nachgesehen werde« kaun, daß eine, dlè Erhaltung der Ordnung such Beschleunigung der Geschäftsführung bezielende Einrichtung durch dergleichen ZahlMgs-VerzögerunZen gestört werde; so wird hierdurch wiederholt bekannt gemacht, daß denen Holzmester aufgegeben ist, das Holzgeld nur in gangbaren unverrufenen Sorten anzunehmen, und binnen 24 Stunden die- jenlgen so sich mit der Zahlung saumselig finden lassen, bey Amt anzuzeigew, wo âdann dergleichen Restanten sich selbst die für sie hieraus erwachsende unangenehme Folgen beyzumessen haben. Frankfurt, den 27. May 1817.
Holz - Amt.
Bekanntmachung.
Ohngeachtet man wegen der gegenwärtigen anhaltenden Theurung aller unentbehrlichen Lebensmittel, unter deren Druck so Viele seufzen, mit Grund voraussetzen müßte, daß ein jeder Einzelne es sich zur heiligen Pflicht gemacht habe, so viel nur in seinen Kräften stehet, zur möglichsten Schonung und Erhaltung der jungen vielversprechenden Saaten in den Getraide- und andern Feldern auf vas Achtsamste beyzutragen, damit bey der nächsten Erndte die möglichst größte