Einzelbild herunterladen
 

Frs 8 ksuktee b n 11 \ li g e 1H $ I 6 t t, M #f#W^

3 (welches auf dem kleinen Hirfchgraben F 77 Dienstags und Freytag- && ^>v I ausgegeben wirb.) â r -----------------MMi K VA

Ro. 45. Freytag, den 30. May 1817.

...... j , ' ««.. ,. »*

Bekanntmachung.

Ohngeachtet n:an wegen der gegenwärtigen Anhaftenden Theurung aller mt; entbehrlichen Lebensrnittel, unter deren Druck so Viele seufzen, mit Grund vor-' ; aussehen müßte, daß ein jeder Einzelne es sich zur heiligen Pflicht gemacht habe, so viel nur in seinen Kräften stehet, zur möglichsten Schonung und Erhaltung der jungen vielversprechenden Saaten in den Getraide- und andern Feldern auf das Achtsamste beyzutragen , damit bey der nächsten Erndte die möglichst größte Summe Lebensmittel gewonnen werden könnte, so sind dennoch bey dem gorst« Amte (so unglaublich auch den Besserdenkenden diese Angabe erscheinen mag) leiderl mehrere Beschwerden darüber vorgebracht worden^ daß den Feldern sowohl Jagdhunde durch anhaltendes Suchen als auch andere Huu- -e, zumal sog. Windspiele, durch stetes Umherrennen in denselben betächtltchen Schaden verursacht haben.

Zur Abstellung dieser höchst unverantwortlichen Nachsicht derjenigen, welche durch ihre Hunde solches zulassen, wird daher nachstehender §. 118. der bestehen­den Jagd-Ordnung insbesondere nochmals zur allgemeinen Kenntniß und Nach- achtung gebracht:

§. 118.

Niemand ist erlaubt, Hunde in den Feldern umher- laufen zu lassen; wer darwider handelt, verfällt zum erstenmal in eine Strafe von 1 Gulden, das zweyte- mal von 2 Gulden und das drittemal wird der Hund todtgeschossen , und es muß noch eben so viel für Schußgeld erlegt werden"

Zugleich wird bemerkt, daß sämmtliche FeldfchüHen nachdruckfamst angcwie- m worden sind, auf die Sinhaltmtg dieser so nothwendigen Verordnung streng­stens zu wachen. a p a

Frankfurt a- M. am 2lten May 1817.

F o r st^r A m t.