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Ro. 43 Freytag, den 23. May 1817-
Bekanntmachung.
ist IWztr hfwits hurest die Rathèvcrordnung vom 14. Juny 1683, 30. April
sondere obrigkeitliche Bewilligung ermächtiget ist, gegen Bezahlung , Uiderelttte Speu sm°^ »«mit Münm-i .âj «ach°-m std°« °°N S > « °« East, und Speiscwirthe dahier neuere Beschwerde über Eingriffe in ihre bulgernche Nahrung gefühcct werden; so wird in Folge verehrl. Rathèschlusieè von dem heutigen und deß- fallsigen Auftrags jedermann verwarnet, gegen >ene obrigkeuliche Verordnungen, sich fremder Nahrung anznmaßen, unter dem Anfugen, 646 in dem Widrigen, deßsallsige nachdrückliche Bestrafung erfolgen werde, und wird Löbliches lungcrcs Bürgermeister- Ami und Löbliches Polizey-Amr auf Festhalten dieser Verordnung wachen.
Frankfurt den i2ten May 1817.
Stadt r Canzley.
Der Canzley - Rath
Dr. Miltenberg.
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Bey C. F. Menßing in Frankfurt a. M.
sind
ton englischen Fußteppichen, die sich durch ihre besonderèfeste dauerhafte Qualität so- »o^ als in Schönheit der Desseins und lebhaftem Colorir ganz vorzüglich auszeich- nw, große Muster einzusehen, und er unterziehet sich der Besorgungen jeder verlanglwerdenden Quantität des Cllenmaaßes für die Fabrike dieses Artikels Bestel- liingin anzu nehmen, deren Voilzug sodann in bester Bedienung so prompt statt finden wird, daß in allem nur 7 bis 9 Wochen Zeit erforderlich sind, um die bestellte Sendung h,er gegen den Betrag geliefert zu erhalten.
^^"^ dieAehnllchkeit unserer Namen seither Irrungen entstanden, und wir eenen Daraus entstehen könnenden Unannehmlichkeiten vorbeugen möchten, machen fohhÄ^ und Wohnung bekannt, daß nämlich der Wundarzt Wil- ÖÄ^ ?m- ^m «"""M ^- 3 iR». Z, d» Wundars, L.
MUI Christoph Docbel aber in der großen Sandgasse in dem früher von seinem ^»M--»°l-r 6.6 to. Hm. M. SI.Äf<enen H-'st itt K Ro.ââ wohnt. '
Wilhelm Friedrich Goebel, Wundarzt. Benjamin Christoph Doebel, Wundarzt.