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Rs. 42. Dienstag/ dm 22. May 1817-

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Bekanntmachung.

Da die am 16. v. M. abgehaltene öffentliche Versteigerung von circa 250 Morgen dem Armen- und Waisenhaus zugehöriger, in lucnger L)emarknng lies aender Güter, welche auf Petri 1818 leih fällig werden-, die vorbehalrene Ranb* cation nicht erhalten können, und dchâ Termin zur anderweiten Ausluetung der­selben auf 9 $ahte an den Meistbietenden auf Mittwoch den 21. L M. Nachmltr tÄgs 5 Uhr im Waisenhaus festgesetzt worden; so wird solches andurch zur öffent­lichen Kenntniß gebracht, und zugleich bemerkt/ daß zu größerer Bequemlichkeit der Liebhaber die Versteigerung besagten Gelands in kleinern Abtheilungen, als bisher, geschehen solle. Frankfurt den 5. May 1817-

Die Verwaltungs-Commission des Armen- und Waisenhauses.

Es ist zwar bereits durch die Rathèverordnung vom 14. Juny 1683, 3o. April 1793 und i. Febr. 1799 zum Schutz der Gast- und Speisewirthe-Nahrung verordnet werden, daß niemand, der nicht durch den Besitz eines Gasthauses, oder durch be­sondere obrigkeitliche Bewilligung ermächtiget ist, gegen Bezahlung, zubereitete Spei­ste verabreiche und damit Wirthschaft treibe; Nachdem jedoch von Seiten der Gast- unbtzxtifewirlhe dahier neuere Beschwerde über Eingriffe in ihre bürgerliche Nahrung gefuhret worden ; so wird in Folge ucrehrl. Rathsschiusses von dem heutigen und deß- fMswn Auftrags jedermann verwarnet, gegen jene obrigkeitliche Verordnungen, sich fremder Nahrung anznmaßen, unter dem Anfügen, daß in dem Widrigen, deßfallsige nachdrückliche Bestrafung erfolgen werde, und wird Löbliches jüngeres Bürgermeister­ei und Löbliches Polizcy Amt auf Festhalten dieser Verordnung wachen. Frankfurt den i2ten May 1817.

Stadt-Canzley. Der Canzley-Rath Dr. Miltenberg.

r^s^^^'^W^^ Verfügung gemäs soll Dienstag den 20. May l. J., Vormit- XX "Uhr,cm zum Nachlasse des dahier verstorbenen Königlich Preußischen '^^' Herrn von Caesar, gehöriger Reise wagen inder ffB ^^^"^I^^ Z°"er fit. E No. 69 durch die geschwornen Herrn Aus- er gègtn gleich baare Bezahlung an den Meistbietenden öffentlich versteigert werden. Der Curqtyr, Dr, Bachmann.