Edictal- Ladung.
Da der Handlungs-Commis Carl Joseph Lemaire, ein nachgelassener Sohn des verlebten hiesigen Einwohners und Redacteurs des J «mal de Francrort, Fraueois Jean Ba t äte Lemaire, im verflossenen Jahr dahier verstorben ist; 10 werden dessen allenfallsige Erben und Gläubiger hierdurch aufgrrusen, sich binnen einer peremtorischen Frist von Drey Monaten so gewiß bey hiesig m Gericht entweder selbst, oder durch hinlänglich Bevottwächtrgte aniumelden, und ihre Erb- oder sonstige Ansprüche an- und auszuführen, als sonsten den bereits ausgetretenen Intestaterben , wenn sie die ihnen auferlegte Legitimation werden beygebracht haben, Mit der gebetenen Immission in den bon<lnlstiwi-angetretenen Nachlaß, ohne Caulion, nillmhrt werden toll.
Es wird auch hinlünktig seine weitere Ladung als an hiesiger Gerichtsthüre, und zwar nur zu Anhörung des, k» ta h' j e e utionL rkprnciucrioiw.^ erfolgenden Con- lumacialbescheides erlassen werden. Frankfurt a. M. den i2ten März 1817.
Stadt - Gericht.
' H osman N, Schöff und Direktor.
Hartmann, ir Seer.
Stroh - V e r k a u f.
Künftigen Freytag den 25. dieses, Nachmittags 2 Uhr, sollen im Frohnhof
8 Fuder Kornstroh,
, 8 — Haferstroy, Wnmch an den Meistbietenden gegen haare Zahlung verkauft werden. Frankfurt den 17. April 1817.
Administrations ; Arnt.
Alle diejenige, welche an den äußerst geringen Nachlaß der dahier verstorbenen Permrssionisijn Johanna Christina Busemann von Lichtenborn bey Göttingen Forderungen zu haben vermeinen, haben sich desfalls bey unterzogener Behörde binnen 14 2a^n so gewiß zu melden, als sie ansonsten nach Ablauf dieses Termins nicht weiter gehört, sondern wie hiermit in event um geschieht, von der Masse ausgeschlossen seyn sollen. Frankfurt, den 2isten April 1817.
Stadt ; Amt.
, „ Na6) dem Antiag mehrerer Ackerbegiiterten soll nächstens mit der bereits unterm ^sten Sept. v. Jahrs in dem Inlelligenzdlatt bekannt gemachten Revision der fehlen?