Bekanntmachung.
Da in Gssolg der Bekanntmachung vom i2ten vorigen Monats der Stand der w« kohnwacht-Kompagnien soweit vorgerückt ist , daß solche den 2iten dieses Monats in Thätigkeit gesetzt und zum wirklichen Dienst werden verwendet werden, und da mithin dadurch an gedachtem Tage die zeichn in Ausübung gewesene Wacht-Be- schunz ganz aufhört; so wird dieses mit dem Zusatz andurch bekannt gemacht, daß diuenigen hiesigen Bürger, Beysassen, Permissionisten und Ortsnachbaru oder deren u '^!che sich unter gedachte Wacht-Kompagnien noch aufnehmen lassen wollen, tangstkaö bis zum töten d. auf unterzeichnetem Amt prMchlich sich zu melden haben. Frankfurt, den 2. April 1817.
- KWs ; Zeug - Amt.
L)ie Gläubiger der längstens in Concurs gerathenen hiesigen Handlung Jacob u. Dodruè Haas werden hierdurch aufgefordcetf Mittwochs den 16. l. M. â^n^?ü Uhr vor der Gerichts-Commission sich über die Wahl eines — an die ? ■ V^^ — su ernennenden Masse-CuratorS zu vereinigen, als in. dessen ^t^ Amtswegen ernannt werden-soll. .
Llankfurt den s. März 1817.
Stadt - Gericht.
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