(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags ausgegederr wird.)
No. 25 Freytag, den 28 März i8!7- W
Bekanntmachung.
Den bestehenden Verordnungen Nack, sollen i) Niederlagen von fremden Schuhmacherwaaren/ welche von Fremden auf h'-sige Messen gebracht und in denselben nicht verkauft werden, nach greno^r Messe w.edèr u- warft und vo^ hier weggebracht werden bey Strafe der Eonfiseation; 2) hiesige Burger und Einwohner dergleichen Waaren, es sene nun m einen Besiaukzlns oder nicht, weder m ihre Pauser noch Gewölbe verwahrlich aufnehmen, noch weniger solche rn Commlssicn übernehmen und verkaufen /bey Vermeidung einer Geldstrafe von > Rthlr.
Dieses wird mit dem ferneren Zusätze erneuert bekannt gemalt, daß allen den- jènigen , welche mit fremden Schuhmacherwaaren die bevorstehende hiesige Messe beziehen, untersagt seye, Liefe Waaren vor Donnerstag-den 3tknApnl weder auszupacken noch zu verkaufen, mit zwar bey sonst zu gewärtigender nachdrücklichen Strafe, wovon dem Denuncianten das Drittheit gereicht werden solle
Frankfurt, den rssten März 3317. _ .
Stadt - Canzley.
^^?aut der anheute eingegangenen Mittheilung des Herzog!. Nassa ui sch en Amtes Höchst sollen „nach einem landesherrlichen Edi-t aüeHolzabgaden, welche Nickt- „EigeuthLmer aus Gemnds- oder PrivatWaldungèn zu beziehen haben, als eine //Holzgülte radicirt werdeu." . ,, , . , ,
Es wird daher solches hierdurch allen denjemgen , welche eine solche Holzabgabe, die gufGememds- oder Prinat-Waidungen innerhalb des genannten Amtsbezirks ruhet, anzusprechen haben, zur Kenntniß gebracht u. dieselben aufgeforderft binnen vier Wochen (von untengesttzrem Tage an gerechnet) ihre Ansprüche so gewiß bestimmt und genau bey dem Amte zu Höchst a/M. anzugeben, als sie sich sonst die Nachtheile, ivelche aus einer ganz unterlassenen oder unrichtigen Angabe entstehen, selbst zuzuschreiben haben.
Frankfurt a/M. am 24. März 1817.
,. _____________________________________Fortt - Amt.
Der bretterne Meßladen am Metzgerthor , innerhalb der Stadt, welcher zur linken Hand der vorletzte ist, wenn man zum Metzgerthore hinaus gehen will, ist auf die nächste und folgende Messen ferner zu vermiethe», und das Nähere jeden Vor- mirrag zu vernehmen beim ^ ___Rechner- U ni t
Ein noch neuer brettern er Meßladen auf dem Garküchenplatz ist auf die nächste und folgende Messen anderweit zu vermiethen. Das Nähere ist vormittäglich zu er^ fahren beim R e ch n e i - L m t.