(welches auf dem kleinen Hirschgraden F 77 Dienstags und Freytags X^ ^X ausgegeben wird.) Zv X V
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Bekanntmachung
Alle diejenige, welche an d-n Nachlaß des verstorbenen hicsiSSN Bürgers undKorn- schreibers Johann Conrad Kandler ans irgend einem Rechts gründ einen Anspruch zu machen haben, werden hierdurch «ufgefordert, sich innerhalb einer Frist von Drey Wochen bey unterzeichnetem Gericht so gewiß anzumelden, als ansonsten der fragliche Nachlaß an die sich als Erbin dargestellt habende Wittwe des Verstorbenen ohne Caution verabfolgt werden soll. Frankfurt, den taten März 1817.
Stadt ; Gericht.
_______________ Hartmann, erster Seer.
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Da die hiesige Bürgerin und Modehändlerin Maria Magdalena Walpurgis Beyer verstorben und von Seiten der sich zu deren Nachlaß k^Ttmirt habenden Jnkcstaterbin wegen allensallHcn Erbansprüchen von noch zur Zeit unbekannten Bruderskinder der Verstorbenen, nämlich des gewesenen und verlebten Souschefbey dem ehemaligen Finanz-Ministerium in Düsseldorf, Herr Ludwig Balthasar Beyer, Caution geleistet worden; so werden dieselben hiermit aufgefordert, binnen einer peremtorifchcn Frist von Sechs Wochen ihre Ansprüche am besagten Nachlaß so gewiß bey diesem Ge- rrcht geltend zu machen, als sie sonst damit weiter nicht gehört, sondern die geleistete Caution wiederum getilgt werden soll. Es wird auch hmkünflig(eine weitere kaduuq, als an hiesiger GerichrSthürc, und^war nur zu Anhörung des Facta hajm citationis reproductioue erfolgenden Bescheids erlassen werden. Frankfurt den 26. Fedr. 1817.
Stadr - Gericht.
Hofmann, Schoss und Dilcctor.
. - : - . Hartmann, Seer.
. ^uf das Hails itt-der Klappergasse zu Sachsenhausen Lit. N No 98 sind isso fi. "U 24 fL Fuß — fodau.n ans éih Baum stück von einem halben Morgen und 37 Ru- im Alt? iberg sind 252 fi. 15 fr. und endlich auf ein Bastrrrftück im Gretenwea, vhngefahr 3/4 Morgen enthaltend , sind 1000. fl. im 24 fi. Fuß geboten werden. Dies wird hiermit zu d m Ende bekannt gemacht, daß wenn 'Jemand mehr dafür zu geben se-ünnen seyn sollte, er sein Mehrgebot bis zum 9. April d. J. auf unterzogenem «!i!»e zu Prosocoll geben könne. Frankfurt den 17. März 1817.
. ........ . _________Curenel - Amt.
Für die Offeâcher Schweizer Naturbleicho nimmt Unterzeichneter wieder Lucheran, und liefert selbige mit vollständiger Garantie zurück.
J. D. Schott auf dem kleinen Kornmarkt Lit. K 167.