Einzelbild herunterladen
 

'®e*S»*6*6

Bekanntmachung

Alle diejenige, welche an den Nachlaß der mit Hinterlassung eines Testaments ver­storbenen hiesigen Bürgers Wittwe Zac oben Sacharina Hoffmann , geb. Heß, ans tr» gend einem Rechtsgrunv Spruch und Forderung zu machen haben, werden ed>ctaiiter hierdurch vorgcladen, sich innerhalb einer Frist von Sechs Wochen, bey ^unterzeich­netem Gericht anzüMlden, und ihren Anspruch gehörig an- lind auszuführen, bey Vermeidung, daß nach Ablauf des anderaumten Termins, den eingesetzten Testaments- erben, mit der nachgesuchten Immission in den fragt. Nachlaß ohne weiters willfahrt werden soll. Es wird auch hinWnstig keine weitere Ladung, als an hiesiger Gerichts­thüre, und zwar nur zu Anhörung des eprudn- :a hat ciratiotte ergehenden Be- schcids, erlassen werden. Frankfurt den io. März 1817.

Stadt - Gericht

Hofmann. Schöff und Director.

Hartmann, i r Secr.

Nachdeme durch den verehelichen Ratbs,Dluß vom 20. Jänner d. J. der Meister- lohn bey dem Zimmerhandwcrk, in Hinsicht der so vielseitig ziigenommeiien Preißen um 2 fr. mithin von 10 auf 12 fr. von einem >eden im Taglohn' arbeitenden Gesellen bis GalluStog d. J. erhöhet, sonach den Zimmermeisteru -lachgelassen worden, diesen Betrag in ihren gewöhnlichen T glohns-Rechnungen ein zu führen; als wird solches mit Bezug auf die in Betreff des MMen-Taglohns bereits unterm 24. p. M. erlassene Be­kanntmachung zur Kenntniß der Ballenden andurch gebracht.

Frankfurt de» 10. März 1817.

Bau ; Amt.

Diejenigen Plätze in den Hallen des Römers, auf welchen seither Möbel- Schreiner mcssentlich feil gehalten haben, sollen, zu dem nämlichen Gebrauche, Montags den 24ften dieses Monats , Vor Mittags um 11 Uhr, auf unterzeichnetem »link anderweit aus mehrere Dttssen an die Meistbieteiiden vermieihet werden. Bei demsuben können auch jeden Vormittag die dcssâUsigrn Bedingungen vernommen werden. Frankfurt, am 13. März 1817.

___ . Rechner) ; Amt.

In der Joh. Christ. Hermannschen Buchhandlung ist so eben erschienen:

Dorii äge das Ober-ApWkati0ns -Gerich t und Patriziat betreffend, gehalten in der gesetzgebenden Versammlung zu FiMkfurt a/M, Gr. ü. geheftet, 18 fr.