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Frankfurter

Z n t e l l i g e n z * B l a t t,

(welches -auf dem kleinen Hirschgraben V 77 Dienstags undzKreytagSX^r âgegeben wird.) â

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No. 22 Dienstag/ den 18 Mârz 1817-

B ekan n t machu n g.

Edi x -t a 4 l a D :U n g.

Da die hiesige Handelsfrau., Wittib Ewald» die -Rechtswohlthat der GutersH- I trettung bey diesem Gericht angesprochen hat7, so werden hiermit alle diejenigen», welche an dieselbe Forderungen zu haben-glauben, aufgefordert, solche in dem auf .Freytag den 2. May L I. Vormittags 10 Uhr

anberaumten peremtorischen Termin, bey der Lommission dieses Gerichts so gewiß anzubringen , mnd zugleich auch über -allensallsige Vorzugsrechte zu verfahren,, als sonsten die Zurückbleibenden von dieser Masse ausgeschlossen werden sollen.

Es wird auch hinkünftig keine weitere Ladung als an hiesiger GerichtSthüre, und , zwar nur zu Anhörung des, facta hujae-d^atienie «reproductione.., erfolzendm âttt«- macial-Erkenntnisses, erlassen werden.

Frankfurt am Main» den 5. Zebr. olSiz.

Stadt ; Gericht.

' ch ofm 9 nn, Schoss und Director.

Hartmann» ir Secret.

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B diejenige, -welche an den Nachlaß der verstorbenen hiesigen Korbmachers x A.itlwc «usanna Stein-, geb. Fuchs , aus irgend einsm Rechtsgrund.emigen Anspruch V wachen haben, werden hierdurch aufgefordert, sich innerhalb Sechs Wochen bey unterzeichnetem Ger-icht so gewiß an zu melden, und ihren Anspruch gehörig zu vtgrunden, als ansonsten dem Immissionsgefuch des von der Verstorbenen eingesetz­ten Lestamentserben ohne weiters statt gegeben werden soll.

Frankfurt den 5. März 1817. X

Stadt - Gericht.

Hartmann, er Secr...

Am 6. d. ist dahie-reinèkleine goldcme Repetirrchr abhanden gekommen. Dieselbe hat weder eine Glocke, noch ein doppeltes GchauS, ist glatt, wird auf dem Zifferblatt s ^chgezogen, und ist an einem an dem Gehaus befindlichen Eindruck kenntlich, auch ^W hieng an derselben ein messingener Schlüssel an einem schwarzen Bändchen.

£6 wird jedermann vor dem Ankauf dieser Uhr gewarnt, und demjenigen, md» g.rL^1* '^^ Wiedererlangung' behülflich ist, eine angemessene Belohnung hiermit za- seychert. Frank,urt den 11. März 1817.

Polijey ; Amt.