Frankfurter
Z n t e l l i g e n z * B l a t t,
(welches -auf dem kleinen Hirschgraben V 77 Dienstags undzKreytagS „X^r âgegeben wird.) â
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No. 22 Dienstag/ den 18 Mârz 1817-
B ekan n t machu n g.
Edi x -t a 4 l a D :U n g.
Da die hiesige Handelsfrau., Wittib Ewald» die -Rechtswohlthat der GutersH- I trettung bey diesem Gericht angesprochen hat7, so werden hiermit alle diejenigen», welche an dieselbe Forderungen zu haben-glauben, aufgefordert, solche in dem auf .Freytag den 2. May L I. Vormittags 10 Uhr
anberaumten peremtorischen Termin, bey der Lommission dieses Gerichts so gewiß anzubringen , mnd zugleich auch über -allensallsige Vorzugsrechte zu verfahren,, als sonsten die Zurückbleibenden von dieser Masse ausgeschlossen werden sollen.
Es wird auch hinkünftig keine weitere Ladung als an hiesiger GerichtSthüre, und , zwar nur zu Anhörung des, facta hujae-d^atienie «reproductione.., erfolzendm âttt«- macial-Erkenntnisses, erlassen werden.
Frankfurt am Main» den 5. Zebr. olSiz.
Stadt ; Gericht.
' ch ofm 9 nn, Schoss und Director.
Hartmann» ir Secret.
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B diejenige, -welche an den Nachlaß der verstorbenen hiesigen Korbmachers x A.itlwc «usanna Stein-, geb. Fuchs , aus irgend einsm Rechtsgrund.emigen Anspruch ‘ V wachen haben, werden hierdurch aufgefordert, sich innerhalb Sechs Wochen bey unterzeichnetem Ger-icht so gewiß an zu melden, und ihren Anspruch gehörig zu vtgrunden, als ansonsten dem Immissionsgefuch des von der Verstorbenen eingesetzten Lestamentserben ohne weiters statt gegeben werden soll.
Frankfurt den 5. März 1817. X
Stadt - Gericht.
Hartmann, er Secr...
Am 6. d. ist dahie-reinèkleine goldcme Repetirrchr abhanden gekommen. Dieselbe hat weder eine Glocke, noch ein doppeltes GchauS, ist glatt, wird auf dem Zifferblatt s ^chgezogen, und ist an einem an dem Gehaus befindlichen Eindruck kenntlich, auch ^W hieng an derselben ein messingener Schlüssel an einem schwarzen Bändchen.
£6 wird jedermann vor dem Ankauf dieser Uhr gewarnt, und demjenigen, md» g.rL^1* '^’^ Wiedererlangung' behülflich ist, eine angemessene Belohnung hiermit za- seychert. Frank,urt den 11. März 1817.
Polijey ; Amt.