Fr s n k f u rtek
Bekanntmachung.
Der am Schlüsse beschriebene, herumzirbende Jude, welcher heute dahier ru saften gebracht wurde steht in Verdacht, zweg Stücke Camm, die er bey seiner Arrcti- rung in emer in seinem Rock btfmuHdien Diebstasche verbarg, entwendet zu haben. Da nun sthr'daran gelegen ist, den unbekannten Eigenthümer dieser Waare auszu- mitteln, so wird derjenige, dem dergleichen entwendet wenden, aufgefordert, sich baldigst bey dem unterschriebenen Amte zu melden, wo er nach hergestellteK, Beweis, die Rückgabe seines Eigenthums zu gewärtigen hat. Frankfurt den 6. März 1817.
Püiizey ; Amt.
Person - Beschreibung.
Isaac, wahrscheinlicher, Abraham Meyer aus Hechingen. Alter 24 Jahre. Größe 5 Schuhe Z Zoll. Haare dunkelbraun, über die Sinne hangend. Augen grau. Nase etwas spitz. Mund, mittelmäßig. Gesicht, länglich. Gesichtsfarbe, gesund. Dak- kenbart, dunkelbraun und klein.
Kleidung.
_ ^" tuchener Oberrock von Marengo-Farbe mit überzogenen Knöpfen, eine blaue, etwas gestreifte Weste von wollenem Zeug. Beinkleider von hellgrauem Tuch, über ^uwarow-Vliefel gehend, enw schwarz seidene Halsbinde mit grüner Einfassung, u. eine scywarz manschesterne Kappe mit einem Schild u. wachstuchenem Ueberzug.
E d i c t a l - L a d 11 n g.
, Da die hiesige Bürgerin und Modehändlerin Maria Magdalena Walpurgis Beyec verstorben und von Seiten der sich zu deren Nachlaß legitimirt habenden Jntestaterbin wegen allenfallsigen Erbansprüchen von noch zur Zeit unbekannten Bruderskinder der M Verstorbenen, nämlich des gewesenen und verlebten Souèchef bey dem ehemaligen Fliianz-Mlnlsterrum in Düsseldorf, Herr Ladwig Balthasar Bèyer, Caution geleistet , worden ; so werden dieselben hiermit aufgefordert, binnen einer peremtorischen Frist von Sechs Wochen ihre Ansprüche an besagten Nachlaß so gewiß be,y diesem Gc- k richt geltend zu machen, als sie sonst damit weiter nicht gehört, sondern die geleistete Lautren wiederrim getilgt werden soll. Es wird auch hinkünfüg keine weitere Ladung, als an hiesiger Gerichtslhüre, und zwar nur zu Anhörung des facta huja ciiaHonis reproilucüunt erfolgenden Bescheids erlassen werden. Frankfurt den 26. Febr. 1617.
Stadt r Gericht.
H 0 f m a nn , Schöff u,rd Dit ector.
Harcmann, Secr.