Frankfurter
I N t e l i i g e n z > B l a t t, (welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und^FreptagS X^^&X ausgegeben wird.)
No. 19 Freytag, den 7. März 1817-
t Bekanntmachung.
Nachdem« durch den verehrlichen Rathsschluß vom 26. September vorigen Jahres der Laglohn bey dem Massier-Handwerk m Hinsicht der gegenwärtig bestehenden Theuerung der nethdürftigsten LebeuSdedürrulsse, von 42 kr. auf 52 kr., mit Einschluß des Meisterlohns, auf t> Monate sowohl bey öffentlichen Stadt- als Privqt- Arbeilen, erhöhet und den Maurermeistern nachgelassen worden, diesen Betrag in ihren gewöhnlichen Taglohns-Rcchiurgcn einzuführen, jedoch unter der Bedingung, daß von Galluètag bis zum istcn April die Gesellen sonst feine Feperstunden außer der Mittagszeit haltem, auch mit anbrechenbcm Tag auf die Arbeit gehen und solche nicht eher als bis zur ^ng ^rertenen 'Dämmerung verlassen; als wird solches zur allgemein nen Kenntniß der Bauenden andurch gebracht. Frank,mt den 24. Fedr. 1817.
Bau - Amt.
Edictal-Ladung.
Nachdem die hiesige Handlung k. S. Spiro mit einem Moratorien-Gesuch auf « »^Monate bey unterzeichnetem Gericht anheute eingikcmmen ist: so werden alle die/eni- i gen, welche aus irgend einem ReHrsgruttd Spruch rind Forderung an besagte Hand- M lung k. S. Spiro zu machen haben, tdktaüter h et mit vorgctaden, um Freytags den 2r. März L I. Vormittags 10 Uhr, vor der angeordneten Commission entweder per» ' ^nli^ uder durch lttzM Anwalt schart , ihre Forderungen zu liquidiren, sich über das Moratorien-Gesuch der gcmeinschuldncrschen Handlung zu erklären, auch über den Vorgang zu streiten, bey Vermeidung, daß alle in dem anberaumten Termin nicht erscheinende Creatoren entweder pro contr oti. ntibus erklärt, oder im Fall eines entstehenden Eonenrstk mit ihren Forderungen von der Masse ausgeschlossen werden sol. len. — Es wird auch hussünfug keine »veircre, Ladung als an hiesiger Gerichtsthüxe, und zwar nur zu Anhörung des, repröBn^ ha c. a i n« ergehenden Dräelustobe- K schclds erlassen werten. Fiaüksürt den 17. Jan. 1817.
©tobt ; Gericht.
Hofmann, Schoss und Direktor.
P__ _ Harrmann, ir Seer.
In Gèmäshrit verehr. Dekrets des bochlöbl. Stadt-Gerichts vom 24. Febr. d r?'■ i-jeufa« den 1 •. dieses, Nachmittags um 4 Uhr, UN Ltrgan t huNgstimMer 2 say iranzrluünr recher Wein und eine kupferne Badbülie öffentlich an den Meistbie- tNiyeii gegen gleich baare Bezahlung versteigert. .4, -
I. G. Kltbinger, Ausrufer.