Frankfurter
Bekanntmachung.
In Jnsatzklagsâcken gegen den hiesigen Bürger und Gärtnermeister Johann Friedrich Wailat er uxi r. werden nachfolgend beschriebene Grundstücke, auf welchen ern Jnsatzkapital von st. 475 im 24 ff. Fuss, sammt ausgelaufenen Zinsen und Kosten, sonst aber, so m?t bekannt, keine wertere Last Haftel, von Genchrswegen wiederholt ium Lcenmal öffentlich feil geboren , nämlich:
a) Gewann 3 No. 656 ein Krau tacke r jenseits dem Schützenweg, gegen die Landwehr , i-inerse^ö neben Johann Clauer und Philipp Heutz, andererseits neben CHNssophBock gelegen, hält 32 Rurhe» 3? Schuh;
d) Gewann 12 No. i?9 ein Krautacker neben dem Taubenbrünnchen am Schützen- weg, neben Carl Cronendcrgrr und Gottlieb Hensel gelegen, Halt 33 Rüchen 14 Schuh;
c) Gewann 4 No. io b ein Wingert im Bornheimer Weg, neben Johann Georg Fech und Conrad Hofmann, oben Johann Lichtweis und Catharina Hofmanns hast 1 Viertel 4 Ruthen 7i Schuh.
Kausiusrige können in der Canzley des unterzogenen Gerichts nähere Auskunft erhalten, auch daselbst allenfaLsige Kaüfgebote zu Protocoll geben.
Mankfürt den 28. Jan. ist-.
Stadt - Gericht.
Hofmann, Scheff und Director.
Hartmann, ir Sccr.
Mit der Prolongation der verfallenen Pfandscheine, von den Monaten May, Zliny, July und August 1816, wird den 4. Febr. angefangen, und bis den 27. besagten Monats Dienstag unb Donnerstag Vormittags fortgefahren, nachhero kann kei!it Prolongation anger.ommen, fonbern die darauf folgende vier Amtstage, nämlich vom 23s Febr. bis den 7. März indusiv^ , gegen die gewöhulichen Spesen nur «och ansgelößc aber nicht compensirt werden. Während der Verganthung, womit den io. März Nachmittags um 2 Uhr, der Anfang gemacht^wird, kann um das Der- gaiilhungchRkgifrer, in behöriger Ordnung ausziehen zu können , weder Cömpensa- tisn, Prolongativi, noch das Auslösen, der in obigen benannten 4 Monaten ver- fâuen Pfandscheine, mehr statt finden, f
Zugleich werden die betreffende Individuen erinnert, die Prolongationen nicht bis zu den letzten Amtsrägen aufzuschreben und auszufttzen.
Frankfurt den 29. Jan. 1817.
Pfand; Anrt.