(welches auf dem kleinen Hirschgrsben F.77 Dienstags und FreptagS v
". ausgegeben wird.) ,
No. ii Freytag, den. 7. Februar 1817- T
Bekanntmachung.
Nachstehende Bekanntmachung vom 26sten Februar 1816 wird andurch in Erinnerung gebracht.
Der äußerst herabgcsunkene Ertrag des dahier zur Tilgung der Kriegsschulden, eingeführten Kartenstempel, laßt keinen Zweifel übrig, daß, in dessen Betreff, viel und manmchfalttge Defraudationen e.ngmffcn sind.
Es ist aber der Gebrauch von ungestempelten Karten sowohl in Caffee- Gast- und Wirths- als auch in Privathäusern dahier und auf hiesigen Ortschaften oerboten, bey Straft von Zehen Gulden für jedes Spiel Karten für den Spielgeber, und eben so viel für jeden, mir, ihm vorgelegr werdenden ungestempelten Karten, Spielenden, und dem Angeber von Um«‘steifen ist vorlängst und wird anmil von neuem, der dritte Theil der eingehenden Strafgelder zugesichert.
Indem dresemnach das unterfertigte Amr von dem Gebrauch ungestempelter Karten abmahnet, die bestimmte Bestrafung in Erinnerung bringt und eröffnet, daß geeignete Einleitungen zur Entdeckung etwaiger fernerer Contravenrionsfällen getroffen werden, erwartet eS zugleich von jedem Rechtlichen und Wohlgesinnten, daß er zur Abwendung der gesetzlichen Strafe von sich und andern nicht nur, sondern auch und mehr noch hm gerechten Tadel sich nicht anszuftkren , nunmehr und künftighin keine andere als m.t Sera S empel der hiesigen Stadt versehene Karten, gebrauchen werde.
Frankfurt am Dtayn den Zd, Iamrar 1817.
Renten - Amt.
? a t e r n e n - K e st ^n^Decer^uung zum Voraus Da das Laternen-Gelo alle Iahr nach dcr^c gange18J.6 rückständig tu entrichten ist, so werden Menig^ dre damit^ bezahlen, als nach & WKWZURäâS d-kf-ld-" -a« »è« •«(!«« »M» W' Sianifun den 24. Januar i^7. Bau-Laternen - Amt.
□ • ^»ratKenen hiesiaen Bierbrauermeisters, auchWein- Die Debitoren des luLoncurs gè^ die schuldige Zahlung wrrthâ Philipp J^cb ?E ,' ^Äsa'ats an niemand anders als an den verpflichte- bey Dttmetdungdeb nschMaltgew Cri cs z^nkfrirt, den 27. yanuar 1817.
Uh Maffeverwestr ^arh ^. Euler, zu temen. » , Gericht. .
' Hartmann , ir Secc.