Da mehrere hiesige Burger die Anzeige gemacht, daß sie Gelegenheit hätten, sich ihr benöthigtcè Holz, aus der Gegend von Aschaffenburg kommen zu lassen: so bat sich unterzeichnetes Ann durch, die gegenwärtige besondere Umstände veranlagt qcse- hen, bey Erncm Hochedlen Rath Darauf anjanagen, als Ausnahme zu gestatten, daß bis uls'imo December a, c. ein jeder so wie in denen Frey-Mouaten , und unter den nämlichen BeLmguissen sich Holz zu Waffe» anhero kommen lassen kann, und hiezu die Genehmigung erhalten, welches anLurch, jedoch mit der ausdrücklichen Bemerkung bekannt gemaßt wird, daß nur folche Einkäufe gestattet sind, welche in denen obern Marngegenden selbst geschien, und durch zeitige Vorlegung bey Amt der ab» geschloffenen Accorde beurkundet werden.
Frankfurt den 26. Nov. ibi6.
Holz; Amt.
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Nachsrkcmminden i6ten December und folgende Tage wird bey unterzeichneter Verwaltungs-Comm span eine Sammlung gebundener Bücher aus allen Fächernder Wiss^ufchaften Lurch Die geschwornen Herren Ausrufer öffentlich versteiger. werde». Earaloge sind bey derselben täglich in den Vormitlagsstunden gratis zu' bekommen.
Verwaltungs - Commifsiou des burgerl. Almofen -Kastens.
Vor einigen Tagen trug ein unbekannter Knabe einen Rest färbiges Elberfelder Baumwollenzeug feil, entlief aber, als er sich darüber näher ausweisen sollte, und ließ Die Waare im Stich.
Da nun Die Vermuthung entsteht, daß solche entwendet worden, so wird derjenige, welcher glaubt, dieselbe als fein Eigenthum in Anspruch nehmen zu können, hiermit aufgefordert, binnen 4 Wochen sich deshalb bey diesseitigem Amte näher auè- juweisen. Frankfurt den 26freu Nov. 18I6.
Polizcy- Amt.
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Holz - Versteigerung.
In dem Hinkelstein-Forste des dahiesigen Stadtwaldes soll Montags den 9ten Dezember d. I.
eichenes Stümpsholz, Klotzholz und anbrüchiges Scheitholz öffentlich an die Meistbietenden versteigert werden und haben sich die jiaulistigen an genanntem Tage Vormittags um neun Uhr Da-u auf der untern Schwei»- steige tWjtGnde». Frankfurt a. M. am Zosten November iöi6.
Forst ; Amt.
Wer an den äußerst geringen Nachlaß des Lahier verstorbenen Scknâs Anton ? ach emeyei irgend eine Forde-ung zu haben v »memt, hat sich deshalb bey nrerzejchntter Behörde binnen #14 Ta^en fs gewiß zu melden, als er ansonsten nach De»m Ab auf uichi werter gehört, sondern, wie hiermit. io event am geschieht, als von der Masse ausgescylossen seyn soll.
Frankfurt den 2tcn Dctcmber 1816.
Stadt - Amt.
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Es werden hiermit alle Diejenigen, welche an den Nachlaß des verlebten hiesigen Bürgers mü) Post Sccretaüs Johann Dam el Gern luid Lessn glerchiall^ verstorbenen Ehe-rau, Ma -a Anna Joierl «, geberneu Schwindt, aus irg nd einem Re-istsgrund Sp uch und Forderung ,» haben vermein-n, tnifgeforde t, solche binnen einét -er^ störlrchcn Frist von Vier Wdchen so gewiß bey hiesigem Gerichte anjubringen und