Bis zur anderweitigen Verfügung, ist von amtswegen die Toje der Einzier- fuhren folgendermaßen bestimmt worden, welches man zur allgemeinen .Nachachtvng und mit dem Beyfügen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringt, daß rückschrlich der Stadt- und Stuttmgsfuhren die hergebrachte Ausnahme auch fernerhin statt fintier. ■
i) Für eine Fuhr trocknen Guts von 22 bis 24 Zentner so wie für ein Gilben Brennholz, mir Ausnahme der Fuhren aus dem Magazin, für welche eine besondere Tape bestehet, und eine Fuhr mit Früchten von 15 Mltr. Korn.oder 20 Mltr. Hafer _ ,
a) in die Altstadt .............. • 32 »r.
b) - - Neustadt...............36 fr.
2) Für eine Fuhr nassen Guts, als Oel, Thran u. dgl.
a) in die Altstadt................47 fr.
b) s = Neri stadt fr.
a> 0.' .. . .. ganzes Scückfaß mit Wein .
in die Altstadt.....'.......... 54 p
- - Neustadt . . . . . . ......* 1 J ” T
nach Sachsenhausen..... 1 f[. 10 tr.
3) Für ein
b)
c) nach Sachsenhausen . .
4) Für eine Fuhr außerhalb der Stadt
a) von einer Fuhr Pfahle, Heu, Grummet , Holz u. dgl. so wie für ein Leitfaß/ wenn nahe bey der Stadt oder Sachsenhausen verladen wird ...................56 fr.
b) von einer Fuhr nach dem sogenannten Affenstein, Leimenrath, ban- gedstück und innerhalb der Bornheimer- und Gallenwarte, auch No- Derberg , Sachsen hâufer- und Mühlberg ...... ^ fb £ ^
c) bey Fuhren endlich, welche auf die Warte oder über die Arankfur- ter und Sachsenhäuser Gemarkung hinausgehen, hängt die Bestimmung des Fährlohns von der beiderseitigen Uebeinkunft ab.
Frankfurt den 28. Oktober 1816.
/ . - Polizeyr Amt.
B eka n n tma ch u n g ,
B a u- N u y - u n d W e rk - H 0 lz betr.
Da nunmehr in den Forsten des dabresigen Stadtwaldes der Holzharr ftinen Anfang nimmt, so werden hierdurch insbesondere alle in Holz arbeitenden Handwerker dahier aiifgefordert, den etwaigen Bedarf an Len mancherley Bau-, . Nutz- iind Werk-Holzsorten, in ganzen Stammen oder einzeln Theilen derselben, welchen sie aus dem dahiesigen Walde,zu beziehen gesonnen sind, baldigst bey unter« jeidjnftem Amte an den gcwohnl-chen Amtötagen 'Mittwochs und Samstag»
,C ue/5V b i s 12 Uhr des Vormittags sch riftlich einzureichen.
^u" “A^^'r^ f6 ltch zuzuschreiben, wenn auf seine später n Bestellungen keine Rücksicht mehr genommen werden kann. Frankfurt a/M. am 24sten October 1816.
_______________________ ____________Forst ; Am t.
Kawr^§^°^?^^n Freytag ^E" iken Nov., Nachmittags um 3 Uhr, sollen in der f??2 eduÄ mit Spiegelscheiben, von 6 Schuh Höhe und
Bau ; Amt.