E d t c t a k - L a d u tt g.
Dek hiesige Vurarr und Handelsmann Philipp Christian Walther, hat bey Gericht um Zulassung zur RechtSwohUhat der Gütersbtrettung nachgefticht, die Vorladung der Gläubiger desielben erkannt worden ist. Eâ werden daher alG» jede, welche aus irgend einem Grunde Forderungen und Ansprüche an besagten^ delsmann Aallhermachen zu können glauben, aufgefordert, solche in dem auf N^ tag den 28. Oct. l. J. Vormittags 10 Uhr anberarmuen pcremtorischen Sermir vor Ler Gerichts-Commission so gewiß anzubringen und rechtlich zu begründen, zugleich über Las allenfallsige Vorzugsrecht zu streiten, als sie im Ausbicibuä gewärtigen müssen, v^i der Masse ausgeschlossen zu'werden.
Frankfurt den vten August 1816.
Gericht erster Jnstaüz.
I. W. Metzler, Schöff und Dirtttor.
__ Hartmann, ir Secret.
In Jnsatzklagfachen gegen den Herrn Curator der Tebitmaffe des Siebmchi Christian Friedrich Rumpf, werden die zwey, v
auf der Frievbergergasse neben dem Bäckermeister Meusch einer-^unddcmL scherhof andrerseits gelegene, hinten auf das Gasthaus zum fröhlichen M« stoßende Lil. C No. 204 und 205 bezeichnete Behausungen, auf welchen zusammen
1) 7 fl. 3o fr. Laternengeld, .
2) ein Jissatz von 11000 fl. im 24 fl. Fuß,
3) ein Ueberbesserungs-Jnsatzkapital von ii5oo fl. im 24 fl. Fuß,
4) die aufgelaulknen Zinsen und Kosten, sonst aber, so viel bekannt rst, keine weitere Last haftet, von Gerichtswegen M wiederholt zum 2tenma! feilgeboten.
Kauflustige können in der Canzley Les unterzogenen Gerichts nähere MB erhalten, auch daselbst allenfallsige ^Aufgebote zu Protocoll geben.
Frankfurt, den 20. Sepr. ibi6.
Stadt; Gericht. Hofman n, Schöff und Dircctet.
' ,.Hartman», iv Secretair. _
Alle diejenigen, welche an den Nachlaß des mit Hinterlassung eines TestanM' verstorbenen hiesigen Burgers und Gercrmplers Johann Matthias Utz aus irgend^ Rechtsgrund einen Anspruch oder Forderung-zu haben glauben, werden hiermit» geladen, sich deswegen binnen drey Wochen peremtoriscker Fxist, von untenM tem dato onz bey dem unterzogenen Gericht so gewiß anzumeiden und ihreaöcnjöS’^ . Forderung rechtsbehörig Larzuthun, als ansonsten, nach Ablauf des anberaumten» â mins, der eingesetzten Testamentserbin mit der gebetenen Immission in dcu MM' Nachlaß willfahrt, und solcher derselben ohne Caution verabfolgt werden soll.
Frankfurt den 27. Sept. 1816»
Stadt ; Gericht.
: , _____________________Hartmann Secret.__
Alle diejenige, welche an die hinterlassenen Effecten des von hier sich entfern^ henden Friseurgesellen Ludwig Michaelis aus Celle Forderung zu haben neu, haben solche so gewiß binnen 3 Wochen bey der unterzeichneten Behörde g zu machen, als sie ansonsten nach deren Ablauf nicht weiter damit gehört sollen. Frankfurt den 3. Lct. 1816.
Stadt ; Amt.