worden, daß niemand, der nicht durch den Besitz eines Gasthauses, oder durch besondere obrigkeitliche Bewilligung ermächtiget ist, gegen Bezahlung, »iibcreM Speisen verabreiche und damit Wirthschaft treibe; Nachdem icdoch von Seite« der Gestund Speisewirthe dahier neuere Beschwerde über Eingriffe in ihre bürgerliche Nahrung gcsührct worden ; so wird in Folge verehr!. Rarhöfchlusses von dem hüiliqcii und deßfallsigen Auftrags jedermann verwarnet, gegen jene obrigkeitliche Berordiiun- gen , sich fremder Nahrung anziimaßen, unter dem Anfügen, daß in dem WidriM, deßfallsige nachdrückliche Bestrafung erfolgen werde, und wird Löbliches Bürgermeister-Amt und Löbliches Polizey-Amt auf Festhalten dieser VerordnunzM chen. Frankfurt, den 2. July 1816.
Stadt? Canzley. .
In Berücksichtigung der gegenwärtig eingetretenen erhöhten Preise der Suttming ist hohem Orts die 'Taxe der Einzlerfuhren, jedoch mit Beybehaltung der hcrgedrch- ten Ausnahme wegen der Stadt- und Stiftungsfuhren folgendermaßen bestimm werden, welches man mir dem Bemerken zu jedermanns Nachachtung öffentlich bekannt macht, daß diese Taxe bis zum Endendes Monats August statt findet.
i) Für eine Fuhr trocknen Guts von 22 bis 24 Zentner, so wie für eine guljf Brennholz mit Ausnahme der Fuhren aus dem Magazin, für welche eine befonte Taxe besteht, und eine Fuhr mit Früchten von 15 Mltr.Korn oder 20 Mltr. HM
a) in die Altstadt . . ......
b) - - Neustadt......
2) Für eine Fuhr nassen Guts, als: Oel, Thran u. dgl.
a) in die Altstadt ......
b) - - Neustadt ......
3) Für die Fuhr eines ganzen Stücksasses mit Wein a) in die Altstadt . . . .
d) - - Neustadt......
3o ff
.44 ft.
50 It.
50 ff.
56 fr.
cj nach Sachsenhausen . . . . . . . 1 sl. 6 m
4) Für eine Fuhr außerhalb der Stadt: ' ,
a) Dou einer Fuhr Pfähle, Heu, Grummet, Holz u. dgl. so wie für m Leitfaß , wenn nahe bey Stadt und Sachsenhausen auf- oder abgewn wird.......... 54
b) Don einer Fuhr nach dem sogenannten Affenstein, Leimenrath, ftn- genstück, und innerhalb der Bornheimer- und Gallenwarte, auchM derberg , Sachsenhäuser- und Mühlberg . . . MI.
c) Bey Fuhren endlich, welche auf die Warte oder über die Frankstirkcrlr Sachsenhäuser Gemarkung hinausgehen, hängt die Bestimm«^ w Fuhrlohns von der Uebereiukuuft beider Theile ab. .
Frankfurt am 29. July 1816.
Polizcy; Amt.^^^,
Künftigen Freytag den 2. August, Nachmittags um 3 Uhr, soll auf der ®^ brücke eine Parthie alles Brückenholz an den Meistbietenden öffentlich verkauft Frankfurt den 26. July 1816.
Bau -
Zur Offenbacher Schweizer Naturbleiche nimmt Unterzeichneter noch Bücher bis den 20. August an.
I. D. Schott auf dem kleinen Kornmarkt Lit« K No. 1