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Äna^^fS'^ aber 5iè ohnehin durch .Kriegslasten gedrückte ^méinbc m Haufen. keine M.^ck. Die Gem-üidè-Caße sowohl, al 5 auch- der Kirchen-Casse cr- schöpst, zumar d e Erbauung ches Btthwnses eine größere Stimme gekostet, als man dazu gesammelt und vorher berechnet harret Darum hat Ein hvchprerßlichcr Senat die Ettanbniß ertheckt, daß eine Collette zur Reparatur des Schulhauses, und zur Emr.cytung der Schülstube in Haufen srhrden werden dürfe. Die Häuser Gemeinde wird Dc^älben durch einen dazu. beauftragten und von einem Polizep-AmköDsficialen begleiteten Mann löbliche Bürgerschaft und Einwohner dieser Stadt um milde Bev­trage bitten z trab diese in einer verfchloffcnen Büchfs einfammeln laifein

Unterzeichnete Behörde glaubt, die an Menschenwohl eifrigst rheilnehmende unb zu allen edlen Zwecken thätige Bürgerschaft nur durch die Beschreibung der je drin- genden und wichtigen Bedürfnisse der Gemeinde in Hansen zu diesen zu erbutenben milden Beyträgen auffordern zu dürfen, um durch eine dringende Empfehlitug mäjt den Sci^in zu haben, als ob sie die mcinchenfteundliche ^egnnung^ lo^ Bürgerschaft und deren Bereitwilligkeit zu allen guten Zwecken mit be^imirfen/ nur im mmdeM betzettelte. Frankfurt' den 33. Iuny iui^

Censistorium.

Edictalladun g.

Da die Testamcnlserben des verstorbenen hiesigen Bürgers und Metzgermcisteft, Joh. Conrad Lindheimer, um Immission in dessen Nachlaß aisgesucht haben: st w-c- deu ziivor alle diejenigen, welche glaeiben , aus ugenb einem Rechtszrunde daran ^i- spräche machen zu können, edi tahter hierdurch vor geladen, solche bemten eurem ft- kemlorischen Termin von Acht Wochen, bey .diesem Gericht so gewiß oorzubrrngen und rechtlich zu begründen., als ansonst dem Gesuch der Imploranten willfahrt wer­den wird. Es wird auch hinkünftig keine weitere Ladung, als an hiesiger Gerichts- thüre, und zwar nur zu Anhörung dos , facta h jus citauonis ieprodnctu>ne, erge- Heuden Final-ErkenntnisseK erlassen werden. granffurt a. M., den 31. May löié.

Gericht erster Instanz.

I. W. Metzlee, Schoss und Dfttttor.

Hartmann, ir Secretair^____

Alle di'eienige, welche an den geringen Nachlaß des piefig verstorbenen Burgers »nd ©enbenten Johann Andreas One aus irgend einem Rechtögrund Ansprüche zu haben vermeinen, weiden hiermit susgesoibert, solche binnen 3 Wochen bey unten zeichnetet Behörde so gewiß geltend zu madren, als sie ansonsten nad; beten Ablauf nicht weiter damit gehört werden, sondern, wie hiermit eventualiter geschiehest aus­geschlossen seyn sollen. Svonffurt den 20. Jun« i3i6.

Stadt

Gestern um die Mittagszeit wurde dahier aus dem offenen Zimmer eiues Hauses yt ebener Erde eine Standuhr entwendet.

Dieselbe schlägt ganz und halbe Stunden, ist von weißer Composition und öildet ' eine menschliche Figur, eine goldene Flöte haltend, neben welcher ein Hund ange­bracht ist, der erstere ansieht.

Als besonderes Kennzerchen wird bemerkt, daß die Flöte abgenommen werden kann, und daß an einer Hand der Figur ein Finger fehlt.

Dem Anzeiger des Diebs sowohl als demjenigen , welcher diese Uhr wieder ver­schafft, wird hierdurch eine angemessene Belohnung zugesichert, und zugleich werden alle Obrigkeitliche Behörden ergebenst ersucht, zur Entdeckung beider möglichst tnniii* wirken. Frankfurt den 22. Jun- 1816.

Polizey; Anrt