dazu gesammelt und vorher berechnet hatte. Darum hat Ein hochpreißkicher Senat * die Erlaub iß ertheilt, daß eine CoLccte zur Reparatur des Schulhauses, lind zur Einrichtung der Schulstube in- Hausen erheben werden dürfe. Die Häuser Gemeinde wird deshalben durch einen dazu beauftragten und von einem Polizey-Amts-Officialm begleiteten Mann löbliche Bürgerschaft und Einwohner dieser Stadt um milde Be»- trâge bitten, und diese in einer verschlossenen Büchse einsammeln lassen. .
Unterzeichnete Behörde glaubt, die an Mcnschenwohl eifrigst theilnehmende u„- zu allen edlen Zwecken thätige Bürgerschaft nur durch die Beschreibung der so -ringenden und wichtigen Bedürfnisse der Gemeinde in Haufen zu diesen zu erbittenden milden Beyträgen auffordern zu dürfen, um durch eine dringende Empfehlung nickt den Schern zu haben, als ob sie die menschenfreundliche Gesinnungen lébl. Bürgerschaft und deren Bereitwilligkeit zu allen guten Zwecken mit beyzuwirken, nur im mindest» dezrveifelte. Frankfurt den 13. Juny 1816.
Consistormm.
Zur Abstellung mehrerer seit kurzem dahier vorgekommenen Pefchwerdtn, »vor« nach Jagdhunde in den stehenden Feldfrüchten durch anhaltendes Suchen beträchtlicher» Schaden angerichtet haben; wird andurch sämmtlichen Jagdlicbbârn nachstehender §. 118 dcr^ bestehenden Jagd-Ordnung insbesondere in Erinnerung gebrachte 118.
„Niemand ist erlaubt, während der Heeg-zeit, Hunde in den „Feldern herum laufen zu lassen; wer darwider handelt, ver- „fällt zum erstenmal in eine Strafe von einem Gulden das „zweytemal von zwey Gulden, das drfttemal wird der Hun- „todtgeschosseu und muß noch eben so viel für Schußgelder« „legt werden."
mit dein Bemerken, daß sämmtliche Feldschützen neuerdings angewiesen worden feyt»r, auf Einhaltung dieser Verordnung strengstens zu achten.
Frankfurt am May»r am löten Juny 1816.
Forst ? Amt.
B u ch e n s ch e i t h 0 l z - Versteigerung. In dem O berrâder Forste des dahiesigen Stadtwaldes soll Mittwochs den 26tcn Juny d. J.
B u ch e n s ch e i t h 0 l z öffentlich an die Meistbietenden versteigert werden nn6 haben sich die Kauffustigtna" genanntem Tage Vormittags um acht Uhr dazu in dem Frankfurter Hofez» Oberrad einzufinden. Frankfurt a. M. am i9ten Juny 1816.
Forst r Amt.
Alle diejenige, welche an den geringen Nachlaß des hiesig verstorbenen Burgers und Scribenten Johann Andreas Otte aus irgend einem Rechtsgrund Ansprüche st» haben vermeinen, werden hiermit aufgefordert, solche binnen 3 Wochen beyuimr- zeichneter Behörde so gewiß geltend zu machen, als sie ansonsten nach deren Avlaus nicht weiter damit gehört werden, sondern, wie hiermit eventualiter geschiehet, auv geschloffen sey»» sollen. Frankfurt den 20. Juny 1816.
Stadt - Amt. _
Samstag den 29sten Juny 1816, Nachmittags 4 Uhr, soll das sogenannte @W Haus Lit. C No. 45 durch.die Herrn geschworm Ausrüfer an den Meistbietenden kuft werden.