Frankfurter
(welches auf dem kleinen Hirschgrabeu F 77 Dienstags und FreytagS ausgegeben wird.)
Bekanntmachung.
. v In Jnsatzklagsachen gegen die Herren Vormünder der von Ferber'schen Kinder wird
i) der eine halbe Wunde von Frankfurt gelegene sogenannte Gutleuthof, welcher 1201 Morgen, 2 Viertel, 13 Euchen, 94 Schuhe an fast ganz beysammen liegendem Ackerland und Baumstücken enthält, und wozu weitläufige Hot- raith- und Herrschaftliche Gebäude gehören, sammt dem halben Guts-Jnvem tar, wovon kinVewnchmstrn der Canzley des unterzogenen Gerichts zu finden; '^'cf«??^ liegen&eé Stück der ehemaligen Landwehr,
von Gerichtswegen hiermit zum Ztenmal feilgeboten und zu- deren öffentlichen Ver, MWtIEZ" St“ ’V"’1“’6'""- s""» ""- entii^te.i sind, mch an welches beym Verkauf des Erbleiheguts ein Laudemmm von ^â ^^^"'^ Les Äausgckdes und 10 fl. für den neuen Erbdestandöbrief beablr wer-
HZW^UWWZ aber, welches te-ne Erbleihe-Eta-nsciw^ 'd^k ^^uck Landwehr L ^âeeung für den ^Vbe^j^ L ®W,»« er«»*, »VeöÄÄH sBSBgR??»
_ _ Gericht erster Instanz.
I. W. Metzler, Schöff und Director. Hartmann, ir Secretair.