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* i et a l - L a d u n g.

. Nachdem bey diesem Gericht der hiesige Burger und Siebmacher Christian Arie! etch Slump» mit einem GucerabtrettungSgesuch eingekommen; so werden dessen Gir- biger edicra ifer hierdurch vorgeladen, um in dem auf M'onrag den 15. July i 2- D 0 r m i i t a as 10 U h r anberaumten peremtorrswen Termin, entweder selbst oder durch hinlänglich Bevottmachtigle vor der Gerichts-Commission zu erschemeu, my ihre Forderungen zu lMndicen, auch zugleich über den Vorzug zu streiten / widriaen falls sie von der Masse ausgeschlossen werben sollen. Frankfurt den 26. April 1816,

Gericht erster Instanz.

J. W. Metzler, Schöff unD Director. Ä

_________________ - Hartmann, erster Secreran?

Alle diejenigen, welche an den Nachlaß des dahier verstorbenen Wmissionsilen, Joh. Martin Oberheim / aus Laubach, welcher in einem mit keinem sichtbaren Feh­ler behageten Testamente, seinen Neffen, den hiesigen Beysassen und Hutstasfirer, Jo­hann Christoph Oderheim, zum Erben eingesetzt hat, aus irgend einem RechtögnB einen Anspruch zu machen haben, werden hierdurch anfgefordert, sich so guviß m- nen 4 Wochen Damit auzumelben, als ansonsten dein Testamentserben, mit der nach- gejuchten Immission, eine cauuone, willfahrt werden soll.

Frankfurt a. M., den 20. May 1816.

Gericht erster

Hartmann, ir hievet.

Alle kandsiurmspstichtige ouö dem fünften, sechsten/ siebenten und achten QE« tier, Buchstaben E, F, G und H, weiche auf Dispensation Anspruch machen zutvs- nen glauben / werden hiermit anfgefordert, sich nächsten Donnerstag und Freytag alS den äo. und 31. May L I.1816X vor unterzeichneter Dispensations-Commission mit glaubhaften ärztlichen Zeugnissen , lind im Falle der Armuth mit Armuths-Bescheini- gungen / in der Behausung des Herrn Hauptmann 'Roos, in der heiligen Kreuj.tO Liichstaben B Zahl 109 , in den Nachmittagsstunden von zwey bis fünf llhr cinzujin- den. Jeder nicht Erscheinende / so wie jeder mit einem Drspensationöicheine uiitm zeichneter Dispensations-Commission nicht versehener, gewälltgt, daß er sogleich zum activen Landsturmsdienste gezogen werde, welches daher jedem Betreffenden zu Mr Nachachlung hiermit bekannt gemacht wird. Der Donnerstag / als der 3ojte Mayi ist für das Quartier E und F , der Freytag aber, als der 3isie May, für das OâM G und H bestimmt. Frankfurt am Main, den 24. May 1816.

Die L-ndsturmsrDlspensations-Cottunission der freien Stadt

Frankfurt am Main.

Der zusBerichtigung der Beyträge zur Brand-Entschädigung von dem Jal^ ânberaumle dreywèchige Termin ist mit dem Ende der abgewichenen Woche abgelâM-

Da nun noch sehr viele Beytragspfiichtige im Rückstand sind/ so werden d:cM hiermit aufgefordert, diese rückständige Beyträge^binnen 8 Tagen in den Nachkru lagsstunden von 2 bis 5 Uhr auf dem Bauamtszimmer so gewiß zu berichtigen, M nach Ablauf d.tfts Termins die Saumseligen sich diejenige Verfügungen gefallen fen müssen, welche man zu Beytreibung sothaner Rückstände für nöthig findet.

Frankfurt den 27. May 1816.

____________________________________Brand - Versicherungs - Anstalt dahier-___ In Gemäsheit des von H. Gerichte erster Instanz, in Jnsatzklagfachen gegen den Dberräder Nachbarn Johann Michel Klaus und Ehefrau, unter dem 24. ^anum