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Bek A nnt machun g.

E d i c t a l - k a d u n g.

Der verstorbene hiesige Burger und Schreincrmeister, Johannes Bischoff u. dessen gleich falls verlebte Ehefrau Maria Juliana, geb. Künzel, haben in ihrent gemeinscl>aft- llchen Testament, den hiesigen Burger und Schreinèrmeister Friedrich Daniel Geelhar und dessen Ehefrau , Margaretha, geb. Thies, zu Erben eingesetzt.

Da nun dieselben um Immission in diese Erbschaft nachgesucht; so werden zuvor alle diejenigen, welche an den Bischoffschen Nachlaß aus irgend einem Grund Ansprü­che zu haben vermeinen, edic -h e: hierdurch borge laden, um solche binnen einem pe- remtorischen Termin von Acht Wochen, so gewiß bey diesem Gericht an- und ausz-u- fuhren, als sonst mit der gebetenen Immission willfahrt werden soll.

Frankfurt a. M., den 26. April 1816.

Canzley des Gerichts erster Instanz.

Hartmann, ir Sccretair.

In Jnsatzklagsachen gegen den zur Handelsmann Heinrich Franz Scheidelfche« Concursmasse verordneten Hrn. Curator und Contradictor wird

die in der Blepdengasse gelegene, Lit. K No. 35 bezeichnete Behausung, auf welcher ein Jnsatzkapital von fl. 7oou im 22 fl. Fuß, sodann 4 fl. Laternrngeld, sonsten aber, so viel bekannt ist, keine weitere kast haftet, von Gerichtswegen hier­mit zum atenmat /eifgeboten.

Kauflustige können in der Eanzley des unterzogenen Gerichts nähere Auskunft .erhalten, auch daselbst allenfallsige Kaufgebote zu Protocotl geben.

Frankfurt den 4. May L816.

Gericht erster Instanz.

I. W. Metzler, Schöff und Director.

Hartmann, ir Secretair.

Z e h e n t e n - V e r st e i g e r u n g.

Mittwochs den .22. May d. J. Vormittags 10 Uhr, soll der diesjährige Klee- Futterungs- und Heugras-Zehente von sämtlichen dem Frohuhofe dahier, in hiesiger Stadtgemarkung zehtttbaren Grundstücken, das Brachfeld miteingeschlossen, in dem Sessionszimmer des unterzeichneten Amtes im vormaligen Dominikaner-Kloster da­hier, dem Meistbietenden überlassen werden. Frankfurt am Main, den 9. May 1816,

V Administrations - Amt.